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EQS-Ad-hoc News vom 12.03.2024

Scherzer & Co. AG: Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms und Erhöhung des maximalen Rückkaufvolumens

Scherzer & Co. AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Scherzer & Co. AG: Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms und Erhöhung des maximalen Rückkaufvolumens

12.03.2024 / 17:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Scherzer & Co. AG beschließt Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms und Erhöhung des maximalen Rückkaufvolumens

Die Scherzer & Co. AG, im Folgenden auch „Gesellschaft“, hat am 16. Oktober 2023 ein Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 500.000 Aktien bzw. bis zu EUR 1 Mio. bekannt gegeben, welches bis 29. März 2024 befristet ist („Aktienrückkauf 2023“).

Der Vorstand der Scherzer & Co. AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Verlängerung des Aktienrückkauf 2023 und die Erhöhung des Volumens beschlossen. Die Gesellschaft wird nunmehr unter Ausnutzung der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (ISIN DE0006942808) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch machen und im Zeitraum vom 12. März 2024 bis längstens zum 30. Dezember 2024 bis zu 1.000.000 Aktien (bisher 500.000) im Gegenwert von bis zu EUR 2 Mio. (bisher EUR 1 Mio.) erwerben.

Bis einschließlich 11. März 2024 hat die Gesellschaft im Rahmen des Aktienrückkauf 2023 insgesamt 157.654 Aktien der Gesellschaft (ca. 0,5% des Grundkapitals) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von rund EUR 0,36 Mio. erworben. Für die Fortsetzung des Aktienrückkauf 2023 stehen damit noch ca. EUR 1,64 Mio. zur Verfügung. Es können noch bis zu 842.346 Aktien erworben werden.

Der Rückkauf wird weiterhin unter Führung einer Bank nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Die beauftragte Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Scherzer & Co. AG.

Der Erwerb soll weiterhin über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der umsatzgewichtete Mittelwert der Kurse der Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Stichtag. Stichtag ist der Tag des Abschlusses des Verpflichtungsgeschäfts zum Erwerb.

Die auf diesem Wege erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 zulässigen Zwecke verwendet werden.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter https://www.scherzer-ag.de/aktienrueckkaufprogramm-2023.aspx unter der Rubrik "Fortschritt Aktienrückkauf 2023" bekannt gegeben.

Köln, 12. März 2024

Der Vorstand


Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Georg Issels
Mitglied des Vorstands der Scherzer & Co. AG,
Friesenstraße 50, 50670 Köln

Tel. (0221) 82032-15
Fax (0221) 82032-30
E-Mail: georg.issels@scherzer-ag.de
Internet: www.scherzer-ag.de


Ende der Insiderinformation

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