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EQS-News News vom 22.11.2023

PAION AG WECHSELT VOM PRIME STANDARD IN DEN GENERAL STANDARD

EQS-News: PAION AG / Schlagwort(e): Sonstiges
PAION AG WECHSELT VOM PRIME STANDARD IN DEN GENERAL STANDARD
22.11.2023 / 16:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

PAION AG WECHSELT VOM PRIME STANDARD IN DEN GENERAL STANDARD

 

Aachen, 22. November 2023 – Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A3E5EG5; Frankfurter Wertpapierbörse: PA8) gibt bekannt, dass ein Wechsel der Börsennotierung der PAION AG vom Prime Standard in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt. Der Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Wirkung zum 29. November 2023 von Seiten der Frankfurter Wertpapierbörse mit Zustimmung der PAION AG vor dem Hintergrund des von der PAION AG gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Von dem Widerruf bleibt die Zulassung der Aktien der PAION AG zum regulierten Markt unberührt.

 

Kontakt:

Ralf Penner

SVP Investor Relations & Corporate Communications

PAION AG

Heussstrasse 25

52078 Aachen – Germany

Phone +49 241 4453-152

E-Mail r.penner@paion.com

www.paion.com

 

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.

 

 



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