Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Aktienrückkauf 3. Zwischen- und Schlussmeldung
Die Aurubis AG hat den durch Bekanntmachung vom 04. November 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 05. November 2021 begonnen.
Im Zeitraum vom 22. November 2021 bis zum 25. November 2021 wurden insgesamt 4.800 Aktien (ISIN DE0006766504) zurückerworben.
Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen.
Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Aurubis AG getroffen hat.
Im Zeitraum vom 22. November 2021 bis zum 25. November 2021 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Datum |
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien |
Gewichteter Durchschnitts-
kurs (EUR) |
Aggregiertes
Volumen (EUR) |
22.11.2021 |
1.200 |
79,13 € |
94.956,00 € |
23.11.2021 |
1.200 |
79,22 € |
95.064,00 € |
24.11.2021 |
1.200 |
78,38 € |
94.055,52 € |
25.11.2021 |
1.200 |
77,52 € |
93.024,00 € |
|
|
|
|
Gesamt |
4.800 |
78,56240 € |
377.099,52 € |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms seit dem 05. November 2021 bis einschließlich 25. November 2021 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 18.000 Aktien.
Damit ist der Aktienrückkauf im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms beendet.
Unter www.aurubis.com sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht.
Hamburg, im November 2021
Aurubis AG
Der Vorstand