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DGAP-Ad-hoc News vom 29.05.2020

Hesse Newman Capital AG: Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG stimmt Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe zu

Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Vertrag
Hesse Newman Capital AG: Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG stimmt Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe zu

29.05.2020 / 13:26 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Heute fand eine außerordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG (nachfolgend die "Gesellschaft") als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Einziger Tagesordnungspunkt war die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Kauf- und Abtretungsvertrags über die Veräußerung nahezu aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg. Die Liquidität der Gesellschaft, eine fünfzehnprozentige-Beteiligung an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg, sowie einige weitere unwesentliche Wirtschaftsgüter verbleiben gemäß dem Kauf- und Abtretungsvertrag bei der Gesellschaft. Mit diesem Kauf- und Abtretungsvertrag soll zugleich auch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, den von ihr gehaltenen Anteil an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußern. Die NORDCAPITAL-Gruppe betreut bereits seit mehreren Jahren als Unterdienstleister Fonds der Hesse Newman-Gruppe und soll nunmehr das gesamte Geschäft übernehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft hatten vorgeschlagen, dem Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrags zuzustimmen. Die heutige außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 1 in der am 30. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung mit der erforderlichen Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen zugestimmt.

Bei der Abstimmung wurden insgesamt 90.381 gültige Stimmen abgegeben. Das entspricht rund 90,38 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Für den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurden 90.369 Stimmen (das entspricht rund 99,99% der abgegebenen Stimmen), gegen den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurden 12 Stimmen abgegeben (das entspricht rund 0,01 % der abgegebenen Stimmen). Die Abstimmungsergebnisse sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de/ (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zugänglich.

Der Kauf- und Abtretungsvertrag wird erst dann wirksam, wenn eine Frist von einem Monat beginnend mit dem Tage des Hauptversammlungsbeschlusses verstrichen ist, ohne dass ein Aktionär innerhalb dieser Frist Klage gegen die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses erhoben hat. Wurde eine solche Klage erhoben, tritt an die Stelle der Monatsfrist das Ende der Rechtshängigkeit der Klage. Weitere Zustimmungen oder Genehmigungen, insbesondere von Kartellbehörden oder Anlegern der Fonds, sind hingegen nicht erforderlich.

Von dem mit Vollzug zahlbaren Gesamtkaufpreis entfällt auf die Gesellschaft ein Betrag von rund EUR 9 Mio. Zusätzlich ist ein an den Fonds "Hesse Newman Classic Value 4" geknüpfter und nachgelagert zu zahlender Kaufpreisbestandteil vereinbart, der jedoch nach Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unbestimmt ist.

KONTAKT: 
Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister (Vorstand)
Tel: 040 / 33962 0
Email: capital@hesse-newman.de

29.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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