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DGAP-CMS News vom 10.04.2018

Uniper SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation / Erwerb eigener Aktien im Rahmen der Durchführung eines einmaligen Bonusprogramms für Mitarbeiter

DGAP-News: Uniper SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

10.04.2018 / 10:17
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 (a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ('MAR') i. V. m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ('DVO')

Zur Durchführung eines einmaligen Bonusprogramms für Mitarbeiter beabsichtigt die Uniper SE den Erwerb von bis zu 66.000 Aktien der Uniper SE, das entspricht bis zu 0,019% des Grundkapitals der Uniper SE, zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 1.400.000 EUR durch ein Kreditinstitut im Zeitraum vom 10. April 2018 bis spätestens zum 18. April 2018 ('Erwerbszeitraum'). Der Erwerb dient ausschließlich der Durchführung dieses Bonusprogramms und der Zuteilung der erworbenen Aktien an die berechtigten Mitarbeiter der Uniper SE sowie verbundener Unternehmen.

Der Erwerb wird im Einklang mit MAR und DVO wie folgt ausgeführt:

- Die Aktien werden im Erwerbszeitraum von einem Kreditinstitut ausschließlich im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse zu Marktpreisen erworben.

- Es werden keinesfalls Aktien zu einem Kurs von weniger als 80% oder mehr als 110% des durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurses der Aktien der Uniper SE an diesem Handelstag erworben.

- Im Hinblick auf das Handelsvolumen werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erworben. Das tägliche Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Xetra-Handelsvolumens der Frankfurter Wertpapierbörse in den 20 Börsentagen vor dem jeweiligen Kauftermin.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkauf zusammenhängenden Geschäften werden entsprechend Art. 2 Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 2 DVO spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter und aggregierter Form bekanntgegeben.

Darüber hinaus wird die Uniper SE entsprechend Art. 2 Abs. 3 S. 2 DVO die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter https://ir.uniper.energy unter der Rubrik Aktie/Aktienrückkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

10. April 2018
Uniper SE



10.04.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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