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Logwin AG

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DGAP-CMS News vom 23.11.2020

Logwin AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Logwin AG / Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.11.2020 / 11:07
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

 

Erwerb eigener Aktien - 34. Zwischenmeldung
 

Im Zeitraum vom 16. November 2020 bis einschließlich 20. November 2020 wurden insgesamt 9 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Logwin AG erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 17. März 2020 gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 18. März 2020 mitgeteilt.
 

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

 

Datum Gesamtzahl
zurückgekaufter
Aktien (Stück)
Volumengewichteter
Durchschnittskurs (Euro)
16. November 2020 0 0,0000
17. November 2020 5 139,0000
18. November 2020 0 0,0000
19. November 2020 4 141,0000
20. November 2020 0 0,0000
 

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 18. März 2020 bis einschließlich 20. November 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf 2.774 Stück Aktien.
 

Der Aktienrückkauf erfolgte durch ein von der Logwin AG unabhängiges Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse.
 

Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet auf der Website der Logwin AG unter folgendem Link veröffentlicht:
 

https://www.logwin-logistics.com/de/unternehmen/investoren/aktie/aktienrueckkauf-2020.html


Grevenmacher, 23. November 2020

Logwin AG
Der Verwaltungsrat



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