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DGAP-News News vom 28.06.2022

Formycon AG gibt Änderung des Wahlvorschlags eines Aufsichtsratsmitglieds (TOP 9) im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2022 bekannt

DGAP-News: Formycon AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges
Formycon AG gibt Änderung des Wahlvorschlags eines Aufsichtsratsmitglieds (TOP 9) im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2022 bekannt
28.06.2022 / 12:45
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Pressemitteilung // 28. Juni 2022

Formycon AG gibt Änderung des Wahlvorschlags eines Aufsichtsratsmitglieds (TOP 9) im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2022 bekannt

München – Aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats der Formycon AG (ISIN: DE000A1EWVY8/ WKN: A1EWVY) vom 27. Juni 2022 wird der Wahlvorschlag unter TOP 9 der am 20. Mai 2022 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 der Formycon AG geändert. Der Aufsichtsrat der Formycon AG schlägt nun Herrn Dr. Thomas Strüngmann für die Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vor.

Die ursprünglich vorgeschlagene Kandidatin erklärte mit Schreiben vom 27. Juni 2022 gegenüber dem Aufsichtsrat, dass sie für die vorgeschlagene Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehe.

Der Aufsichtsrat möchte an den vorgeschlagenen Wahlen zum Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft festhalten. Vor dem Hintergrund der neuen Tatsache, dass die ursprünglich vorgeschlagene Kandidatin nicht mehr zur Verfügung steht, kann der Aufsichtsrat an seinem bisherigen Beschlussvorschlag nicht festhalten und hat diesen daher entsprechend geändert.

Der Aufsichtsrat ist von der Eignung des Herrn Dr. Thomas Strüngmann als Kandidat für den Aufsichtsrat überzeugt, insbesondere aufgrund seines herausragenden Kompetenzprofils, seiner jahrelangen Erfahrung in der pharmazeutischen Industrie sowie seiner umfassenden Branchen- und Fachkenntnisse. Weitere Angaben zum Kandidaten finden Sie unter:

https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung/

Auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrats wird der Beschlussvorschlag zu TOP 9 der Einladung zur Hauptversammlung wie folgt angepasst:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder wird wirksam, wenn die Satzungsänderung beschlossen und im Handelsregister eingetragen ist.

Der Aufsichtsrat der Formycon AG setzt sich dann gemäß § 6 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Zur Besetzung dieses künftigen weiteren Aufsichtsratspostens soll schon auf dieser Hauptversammlung ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt werden. Dessen Amtszeit beginnt allerdings erst, wenn die Erweiterung des Aufsichtsrats wirksam ist.

Die Athos KG, die über die Santo Holding AG, Zug, Schweiz, die Klinge Biopharma GmbH und die FYB 202 GmbH & Co. KG als Aktionäre der Gesellschaft mittelbar 26,6 % der Anteile der Formycon AG hält, hat vorgeschlagen, Herrn Dr. Thomas Strüngmann in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag nach entsprechender Prüfung zu eigen gemacht und schlägt Herrn Dr. Thomas Strüngmann vor diesem Hintergrund gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vor. Herr Dr. Thomas Strüngmann hat dem Wunsch des Aufsichtsrats entsprochen und die Absicht erklärt, sich für die Wahlen zum Aufsichtsrat zur Verfügung zu stellen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 8

Herr Dr. Thomas Strüngmann,
wohnhaft in Bad Wiessee,
Unternehmer, insbesondere in der pharmazeutischen Industrie und Prinzipal der ATHOS KG,

ab Bedingungseintritt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten vergewissert, dass er den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten (Lebenslauf) sind auf der Internetseite der Gesellschaft vor und während der virtuellen Hauptversammlung unter

https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung/

den Aktionären zugänglich.

Über Formycon:
Formycon ist ein führender konzernunabhängiger Entwickler qualitativ hochwertiger biopharmazeutischer Arzneimittel, insbesondere Biosimilars. Dabei fokussiert sich das Unternehmen auf Therapien in der Ophthalmologie und Immunologie sowie auf weitere wichtige chronische Erkrankungen und deckt die gesamte Wertschöpfungskette von der technischen Entwicklung bis zur klinischen Phase III sowie der Erstellung der Zulassungsunterlagen ab. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen bedeutenden Beitrag, um möglichst vielen Patienten den Zugang zu wichtigen und bezahlbaren Arzneimitteln zu ermöglichen. Derzeit hat Formycon vier Biosimilars in der Entwicklung. Basierend auf der umfangreichen Erfahrung in der Entwicklung biopharmazeutischer Arzneimittel, arbeitet das Unternehmen zudem an der Entwicklung eines innovativen COVID-19 Medikaments FYB207.

Über Biosimilars:
Biopharmazeutika haben seit den 1980er-Jahren die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen wie Krebs, Diabetes, Rheuma, Multipler Sklerose und erworbener Blindheit revolutioniert. In den kommenden Jahren laufen viele Patente auf Biopharmazeutika aus – bis 2025 verlieren Medikamente mit einem Umsatz von ca. 100 Milliarden Dollar ihren gesetzlichen Schutz. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, deren Marktexklusivität ausgelaufen ist. Der Zulassungsprozess in den hoch regulierten Märkten wie EU, USA, Japan, Kanada und Australien folgt dabei strikten regulatorischen Anforderungen, die an der Vergleichbarkeit des Biosimilars mit dem Referenzprodukt ausgerichtet sind. Für das Jahr 2020 wird der weltweite Umsatz mit Biosimilars auf über 15 Milliarden Dollar geschätzt. Bis 2030 könnte er nach Analystenschätzungen auf über 60 Milliarden Dollar steigen.

Kontakt:
Sabrina Müller
Senior Manager Corporate Communications and Investor Relations
Formycon AG
Fraunhoferstr. 15
82152 Martinsried/Planegg/Germany
Tel.: +49 (0) 89 - 86 46 67 149
Fax: + 49 (0) 89 - 86 46 67 110
Sabrina.Mueller@formycon.com // www.formycon.com

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