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DGAP-Ad-hoc News vom 12.06.2018

LS telcom AG: Beschluss des Vorstands der LS telcom AG zur Ausübung satzungsgemäßen Genehmigten Kapitals

LS telcom AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
LS telcom AG: Beschluss des Vorstands der LS telcom AG zur Ausübung satzungsgemäßen Genehmigten Kapitals

12.06.2018 / 14:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Beschluss des Vorstands der LS telcom AG zur Ausübung satzungsgemäßen Genehmigten Kapitals

 

Lichtenau, 12.06.2018 - Die ordentliche Hauptversammlung der LS telcom AG vom 09.03.2017 hat unter TOP 5 den Vorstand der LS telcom AG ermächtigt, neue Aktien der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital (Genehmigtes Kapital 2017) auszugeben. Der Vorstand wurde ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 08.03.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, unter anderem im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, bei der der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der vom Bezugsrechtsausschluss umfasste Anteil der neuen Aktien 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung des Genehmigten Kapitals 2017 nicht übersteigt.

Der Vorstand wurde darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Rechte der neuen Aktien sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017 festzulegen.

Aufgrund dieser Ermächtigung hat der Vorstand der LS telcom AG am 11.06.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 12.06.2018 beschlossen:

 

Ausübung eines ersten Teilbetrags des Genehmigten Kapitals 2017

1. Es werden 482.000 neue, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 gegen Bareinlagen ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft wird entsprechend erhöht.

2. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

3. Zur Zeichnung der neuen Aktien werden zugelassen:

a. Axxion S.A., 15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher, Luxembourg, für deren Fonds Squad Growth;

b. VISTRA Consulting GmbH, Mühlstraße 74, 73660 Urbach;

c. Johannes Köpple, Mühlstraße 74, 73660 Urbach;

d. Felix Beteiligungen AG, Mittlerer Hasenpfad 28, 60598 Frankfurt am Main, HRB 53794;

e. Christiane Weispfenning, Vogelsbergstraße 10, 60316 Frankfurt am Main;

f. Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main, HRB 9937 für Sondervermögen BKP Classic Fonds (UI-Nr. 017801).

4. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien wird vom Vorstand mit EUR 5,00 festgelegt, wovon ein auf jede neue Aktie entfallender Teilbetrag in Höhe von EUR 4,00 als Einzahlung in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) behandelt wird. Der Ausgabebetrag bemisst sich nach dem XETRA-Durchschnittskurs der zurückliegenden 5 Handelstage, abzüglich eines nicht zu einer wesentlichen Kursunterschreitung führenden Zeichnungsanreizes.

5. Die neuen Aktien sind für das laufende Geschäftsjahr 2017/2018 in vollem Umfang dividendenbezugsberechtigt.

6. Die neuen Aktien sollen, falls möglich, unter derselben Wertpapierkennnummer bzw. ISIN gehandelt werden wie die bereits bestehenden 5.335.000 LS telcom-Aktien, d. h. WKN 575440 / ISIN: DE0005754402.



Kontakt:
Luisa Kähny
Investor Relations
IR@LStelcom.com
Fon: +49 7227 9535-600
Fax: +49 7227 9535-605

12.06.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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