Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Zwischenmeldung zum Aktienrückkaufprogramm der INDUS Holding AG
Bergisch Gladbach, 3. Februar 2025 – Im untenstehenden Zeitraum hat die INDUS Holding AG insgesamt 9.493 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms zurückgekauft, das mit der Bekanntmachung vom 27. November 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum |
Anzahl zurückgekaufter Aktien |
Durchschnittskurs
(EUR) |
Gesamtpreis
(EUR) |
27.01.2025 |
2.210 |
20,5676 |
45.454,40 |
28.01.2025 |
1.500 |
20,7100 |
31.065,00 |
29.01.2025 |
1.500 |
20,5900 |
30.885,00 |
30.01.2025 |
2.011 |
20,5948 |
41.416,14 |
31.01.2025 |
2.272 |
20,6198 |
46.848,19 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zurückgekauften Aktien beläuft sich damit auf 146.908 Aktien.
Der Rückkauf der Aktien erfolgt ausschließlich im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der INDUS Holding AG beauftragtes Kreditinstitut.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.indus.de) unter der Rubrik „Investor Relations – Aktienrückkaufprogramm“ einsehbar.
INDUS Holding AG
Der Vorstand
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