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DGAP-Ad-hoc News vom 03.07.2019

Mountain Alliance AG beschließt Durchführung ordentlicher Kapitalerhöhung

Mountain Alliance AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Mountain Alliance AG beschließt Durchführung ordentlicher Kapitalerhöhung

03.07.2019 / 13:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mountain Alliance AG beschließt Durchführung ordentlicher Kapitalerhöhung

Die Mountain Alliance AG, München (ISIN: DE000A12UK08), gibt bekannt, dass der Vorstand am 3. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft vom gleichen Tage beschlossen hat, die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Juni 2019 beschlossene ordentliche Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen von EUR 6.045.720,00 um bis zu EUR 3.022.860,00 auf bis zu EUR 9.068.580,00 durch Ausgabe von bis zu 3.022.860 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (Neue Aktien) durchzuführen. Des Weiteren hat der Vorstand den Bezugspreis je Neuer Aktie auf EUR 6,25 festgesetzt.

Die Neuen Aktien werden von der MainFirst Bank AG, welche die Kapitalerhöhung als Sole Bookrunner begleitet, übernommen und den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts auf der Grundlage eines voraussichtlich am 9. Juli 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots angeboten. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich am 10. Juli 2019, 00:00 Uhr (MESZ) beginnen und am 24. Juli 2019, 24:00 Uhr (MESZ) enden. Den bezugsberechtigten Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, ein Überbezugsangebot abzugeben.

Alle Neuen Aktien, die nicht aufgrund des Bezugsangebotes und Überbezugsangebotes bezogen worden sind, werden im Rahmen von Privatplatzierungen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika auf Grundlage der Regulation S zum U.S. Securities Act von 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung sowie außerhalb von Kanada, Australien und Japan zum Erwerb mindestens zum Bezugspreis angeboten.

Das Bezugsangebot erfolgt auf der Grundlage eines Wertpapierprospektes, der voraussichtlich am 8. Juli 2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt wird. Der Wertpapierprospekt wird auf der Homepage der Emittentin (www.mountain-alliance.de/de/investor-relations/kapitalerhoehung) sowie nach Veröffentlichung zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin kostenfrei erhältlich sein.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des zu veröffentlichenden und bei der BaFin zu hinterlegenden Wertpapierprospektes. Allein der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für die Anleger.

Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates oder des District of Columbia) bestimmt und darf nicht an "U.S. persons", wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung (Securities Act) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes bzw. einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in seiner derzeit gültigen Fassung oder auch ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Emittentin beabsichtigt nicht, das Angebot von Aktien vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.

Des Weiteren ist diese Veröffentlichung kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in Kanada, Australien oder Japan.

Mountain Alliance AG, München
Der Vorstand


Kontakt:

Mountain Alliance AG
Justine Wonneberger
Vorstand
Bavariaring 17
80336 München
phone: +49 89 2314141 00
fax: +49 89 2314141 11
e-mail: wonneberger@mountain-alliance.de
www.mountain-alliance.de


03.07.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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