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EQS-Ad-hoc News vom 19.03.2024

Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt

Douglas AG / Schlagwort(e): Börsengang
Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt

19.03.2024 / 18:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA, JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.

Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt

Düsseldorf, 19. März 2024 – DOUGLAS AG hat heute gemeinsam mit dem Eigentümer Kirk Beauty International S.A., einer Gesellschaft mehrheitlich im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsfirma CVC Capital Partners beraten werden, und der Familie Kreke, den finalen Angebotspreis auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt. Insgesamt werden 34.192.455 Aktien bei Investoren platziert, davon 32.692.308 neu ausgegebene Aktien, sowie 1.500.147 bestehende Aktien der Kirk Beauty International S.A. Das Gesamtvolumen des Angebots beläuft sich auf rund 890 Millionen Euro bei einem Bruttoemissionserlös für die DOUGLAS AG von rund 850 Millionen Euro, was einer Marktkapitalisierung der DOUGLAS AG von rund 2,8 Milliarden Euro entspricht.

Nach Abschluss des Börsengangs wird der Streubesitz voraussichtlich bei rund 31,8% liegen. CVC Capital Partners und die Familie Kreke werden ihre indirekten Beteiligungen behalten, so dass CVC Capital Partners indirekt rund 54,4% und die Familie Kreke rund 10,2% des Aktienkapitals der Gesellschaft hält.

Die Aktien der DOUGLAS AG werden voraussichtlich ab dem 21. März 2024 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Abwicklung und Vollzug des Angebots sind für den 25. März 2024 geplant.

Investor Relations Kontakt DOUGLAS Group
Stefanie Steiner
Director Investor Relations and M&A
Telefon: +49 211 16847 8594
E-Mail: ir@douglas.de

 



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Wichtige Information

Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der DOUGLAS AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der DOUGLAS Gruppe unter https://douglas.group/de/investoren im Abschnitt „Börsengang“ kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien der DOUGLAS AG zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder in anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen.

Weder diese Bekanntmachung noch die Veröffentlichung, in der sie enthalten ist, ist zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer Außengebiete und Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts of Columbia (die „Vereinigten Staaten“), bestimmt. Die Informationen in dieser Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner Gerichtsbarkeit ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum sonstigen Handel mit Aktien der DOUGLAS AG dar. Alle hierin erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten,  registriert und dürfen nicht angeboten, gezeichnet, verwendet, verpfändet, verkauft, weiterverkauft, zugeteilt, geliefert werden oder anderweitig direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten übertragen werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und zwar jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan statt.

In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die „Verordnung“) fällt, oder (ii) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen werden als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt und sollte von keiner anderen Person als einer Relevanten Person als verlässlich angesehen werden.

Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder Zusicherungen zu machen, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind und nicht mit ihr übereinstimmen, und wenn solche Informationen oder Zusicherungen gegeben oder gemacht werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder im Namen der DOUGLAS AG, des Unternehmens oder einer Person autorisiert wurden.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die die aktuelle Sichtweise der DOUGLAS AG auf zukünftige Ereignisse und die finanzielle und operative Entwicklung widerspiegeln. Wörter wie „beabsichtigen“, „erwarten“, „antizipieren“, „können“, „glauben“, „planen“, „schätzen“ und andere Ausdrücke, die Hinweise oder Vorhersagen zukünftiger Entwicklungen oder Trends implizieren und die nicht auf historische Tatsachen basieren, sollen zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß sowohl bekannte als auch unbekannte Risiken und Unsicherheiten, da sie von zukünftigen Ereignissen und Umständen abhängen. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren keine zukünftigen Ergebnisse oder Entwicklungen und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Banken und die mit ihnen verbundenen Unternehmen schließen ausdrücklich jede Verpflichtung aus, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

Die Banken handeln im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien DOUGLAS AG (das „Angebot“) ausschließlich für die DOUGLAS AG und die Abgebende Aktionärin und niemanden sonst. Sie werden keine anderen Personen in Bezug auf das Angebot als ihre Kunden betrachten und werden gegenüber niemandem außer der DOUGLAS AG und der Abgebenden Aktionärin verantwortlich sein für die Gewährung des Schutzes, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Wertpapiere der DOUGLAS AG zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere und andere Wertpapiere der DOUGLAS AG oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den Wertpapieren so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an bzw. jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, umfassen.

Darüber hinaus können bestimmte Banken oder mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der DOUGLAS AG erwerben, halten oder veräußern können. Die Banken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.

Weder die Banken noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen, ausdrücklich oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben irgendeine Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf die DOUGLAS AG, ihre Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen, unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und unabhängig von Übermittlung oder zur Verfügung Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art und Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot kann der Stabilisierungsmanager, Goldman Sachs Bank Europe SE, oder einer seiner Beauftragten, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag beginnt, an dem die Aktien der DOUGLAS AG den Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, voraussichtlich am 21. März 2024, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der „Stabilisierungszeitraum“). Stabilisierungstransaktionen können zu einem höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen würde. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, solche Transaktionen abzuschließen, und solche Transaktionen können an jedem Aktienmarkt, Freiverkehrsmarkt, jeder Börse oder anderweitig getätigt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für den Stabilisierungsmanager oder einen seiner Beauftragten, stabilisierende Transaktionen durchzuführen, und es gibt keine Zusicherung, dass stabilisierende Transaktionen durchgeführt werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden Handelsplätzen durchgeführt werden: Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Chi-X Exchange, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF. Derartige Stabilisierungsmaßnahmen können, falls sie eingeleitet werden, jederzeit ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. In keinem Fall werden Maßnahmen ergriffen, um den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG oberhalb des Angebotspreises zu stabilisieren. Soweit nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschrieben, beabsichtigen weder der Stabilisierungsmanager noch einer seiner Beauftragten, das Ausmaß etwaiger durchgeführter Stabilisierungstransaktionen im Zusammenhang mit dem Angebot offenzulegen.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.

Hinsichtlich der Aktien wurde – ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung („MiFID II“), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachugnsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglichen vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte – ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder Aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung der Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.

Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien der DOUGLAS AG zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten der DOUGLAS AG in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen.
 

 

19.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com



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