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DGAP-CMS News vom 04.12.2020

Daimler AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Daimler AG / Austattungsänderungen bei anderen Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1b WpHG
04.12.2020 / 13:59
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs. 1, Nr. 1b WpHG übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Daimler AG

DE000A1PGWA5
DE000A169NB4
DE000A2DADM7

Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) des Wertpapierhandelsgesetzes

Ersetzung der
DAIMLER AG
durch die
DAIMLER INTERNATIONAL FINANCE B.V.
als Emittentin der folgenden Schuldverschreibungen (zusammen, die "Schuldverschreibungen"),
die im Rahmen des

Daimler Euro Medium Term Note Programme (das "Programm")

begeben wurden:

EUR 750.000.000 2,375 % Schuldverschreibungen fällig am 12. September 2022
EUR 750.000.000 0,750 % Schuldverschreibungen fällig am 11. Mai 2023
EUR 1.250.000.000 0,850 % Schuldverschreibungen fällig am 28. Februar 2025

Daimler International Finance B.V., eine hundertprozentige unmittelbare Tochtergesellschaft der Daimler AG mit Sitz Ravenswade 4, 3439 LD Nieuwegein, Niederlande, wird die Daimler AG mit Sitz Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland als Emittentin der Schuldverschreibungen ersetzen (die "Ersetzung").

Wir möchten Sie auf Folgendes hinweisen:

1. Ersetzung

Mit Wirkung zum 9. Dezember 2020 (der "Ersetzungstag") ersetzt Daimler International Finance B.V. Daimler AG als Emittentin nach Maßgabe von § 10 (Ersetzung) der Emissionsbedingungen jeder Serie von Schuldverschreibungen:

2. Ausführliche Informationen zur Ersetzung

2.1 Daimler AG und Daimler International Finance B.V. haben vereinbart, dass Daimler International Finance B.V. mit Wirkung zum Ersetzungstag an die Stelle der Daimler AG als Emittentin und Schuldnerin für die Verpflichtungen der Daimler AG aus den Schuldverschreibungen tritt.

2.2 Im Zusammenhang mit der Ersetzung hat Daimler AG nach Maßgabe einer Garantie (die "Garantie") vom 4. Dezember 2020 zugunsten der Gläubiger der Schuldverschreibungen die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen sowie von jeglichen sonstigen Beträgen, die gegebenenfalls auf die Schuldverschreibungen zahlbar sind, unbedingt und unwiderruflich garantiert.

2.3 Die Gläubiger der Schuldverschreibungen können Kopien der Garantie kostenfrei von der im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen bestellten Emissionsstelle erhalten und sollten diesbezügliche Anfragen an die nachfolgend angegebene Adresse richten:

Citibank, N.A., London Branch
Citigroup Centre
Canada Square
Canary Wharf
London E14 5LB
Vereinigtes Königreich
z. Hd.: Paying Agent, Issuer Services

3. Ersetzung und Abrechnung fälliger und zahlbarer Schuldverschreibungen

Mit Wirkung ab dem Ersetzungstag:

3.1 tritt Daimler International Finance B.V. an die Stelle der Daimler AG als Emittentin und Schuldnerin für die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen;

3.2 erfüllt Daimler International Finance B.V. sämtliche Verpflichtungen, die Daimler AG in ihrer Eigenschaft als Emittentin aus den Schuldverschreibungen entstehen;

3.3 wird Daimler AG von sämtlichen Verpflichtungen freigestellt, die ihr in ihrer Eigenschaft als Emittentin aus den Schuldverschreibungen entstehen; und

3.4 erfüllt Daimler AG sämtliche Verpflichtungen, die ihr in ihrer Eigenschaft als Garantin aus der Garantie entstehen.

4. Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen ist ab dem Ersetzungstag ausschließlich an die Daimler International Finance B.V. an ihre vorstehend angegebene Anschrift zu übermitteln.

Diese Bekanntmachung ist in deutscher Sprache abgefasst. Eine englischsprachige Übersetzung ist beigefügt. Der deutsche Text ist bindend und maßgeblich. Die Übersetzung in die englische Sprache ist unverbindlich.
 



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