DGAP-News: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Rechtssache
03.02.2022 / 16:01
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Weil das Land Nordrhein-Westfalen die bislang bestehende Zuschauerbeschränkung in der heute veröffentlichten Fassung der CoronaSchVO NRW "gekippt" hat und für Großveranstaltungen in der aktuellen Infektionssituation nunmehr bis zu 10.000 Zuschauer*innen unter Einhaltung bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzregelungen zulässt, hat Borussia Dortmund heute seinen Hauptantrag auf Zulassung von 25.000 Zuschauer*innen für erledigt erklärt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, sich dem anzuschließen.
Mit der heutigen Änderung der CoronaSchVO NRW ist der Landesgesetzgeber im Ergebnis dem Hilfsantrag des BVB auf Zulassung von 10.000 Zuschauer*innen vollumfänglich gefolgt.
Es war daher aus unserer Sicht richtig und wichtig, das Eilverfahren anzustrengen.
Die derzeitige (wenn auch erhöhte) Zuschauerbeschränkung ist nach unserer Auffassung jedoch nach wie vor nicht zufriedenstellend bzw. angemessen. Der BVB erwartet daher zeitnah weitere, verlässliche und planbare Öffnungsperspektiven für die zahlenmäßige Zulassung weiterer Zuschauer*innen. Denn die wesentlichen rechtlichen Bedenken sind auch durch die derzeitige Fassung der CoronaSchVO NRW nicht beseitigt. So zeichnen sich bereits jetzt bundesweit abermals völlig unterschiedliche landesrechtliche Regelungen ab, die insbesondere aus dem rechtlichen Blickwinkel des Gleichbehandlungsgrundsatzes weiterhin kritisch und unverständlich erscheinen. Erneut wird auch u.a. die Größe des Dortmunder Stadions mit einer Gesamtkapazität von 81.365 Zuschauer*innen nicht hinreichend im Gesamtkontext der bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte des BVB beachtet; gleiches gilt für das belegbare individuelle und unter Infektionsschutzgesichtspunkten sichere An- und Abreiseverhalten der BVB- und Gästefans.
Borussia Dortmund ist bereit, gemeinsam und zeitnah den Dialog hinsichtlich weiterer Öffnungsperspektiven zu führen. Wir beobachten die Entwicklungen der Sach- und Rechtslage weiter und behalten uns einen erneuten Eilantrag ausdrücklich und vorsorglich vor.
Dortmund, den 03. Februar 2022
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Kontakt:
Dr. Robin Steden
Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations
03.02.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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