Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - Änderungsmeldung
Temporäre Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2023
Beelen, 30. Mai 2023
Die Aumann AG ("Aumann", ISIN: DE000A2DAM03) hat mit Ad-hoc Mitteilung vom 15. März 2023 und Bekanntmachung vom 15. März 2023 ein Aktienrückkaufprogramm angekündigt, welches seit dem 17. März 2023 durchgeführt wird. Die Aumann AG hat entschieden, dass in einem Zeitraum von drei Börsenhandelstagen vor der Hauptversammlung 2023 bis zum Ablauf von einem Börsenhandelstag nach der Hauptversammlung 2023 zur Abwicklung der vorgeschlagenen Dividendenzahlung keine Aktien zurückgekauft werden.
Die ordentliche Hauptversammlung der Aumann AG findet am 15. Juni 2023 statt. Im Zeitraum vom 12. Juni 2023 bis zum 16. Juni 2023 (jeweils einschließlich) werden daher keine Aumann-Aktien zurückgekauft.
Aumann AG
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www.aumann.com
Vorstand
Sebastian Roll (CEO)
Jan-Henrik Pollitt (CFO)
Aufsichtsrat
Gert-Maria Freimuth (Vorsitzender)
Christoph Weigler
Dr.-Ing. Saskia Wessel
Registergericht
Amtsgericht Münster, Registernummer: HRB 16399
30.05.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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