Allianz SE
/ Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
02.04.2024 / 17:24 CET/CEST
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München, den 02.04.2024
Im Zeitraum vom 25. März 2024 bis einschließlich 29. März 2024 hat die Allianz SE insgesamt 214.600 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 8. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
25.03.2024 |
59.600 |
273,9305 |
26.03.2024 |
42.000 |
276,9896 |
27.03.2024 |
53.000 |
277,5419 |
28.03.2024
29.03.2024 |
60.000
- |
277,3721
n.a.
|
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 11. März 2024 bis einschließlich 29. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 672.600 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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