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DGAP-CMS News vom 06.04.2020

Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
06.04.2020 / 15:28
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München, den 06.04.2020

Im Zeitraum vom 30. März 2020 bis einschließlich 03. April 2020 hat die Allianz SE insgesamt 1.308.583 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 06. März 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum        Stück Aktien        Durchschnittskurs (EUR)

30.03.2020     380.405           149,7618
01.04.2020     233.547           153,2126
02.04.2020     313.142           152,2405
03.04.2020     381.489            149,4247

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 09. März 2020 bis einschließlich 03. April 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.553.387 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).



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