Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 /
Erwerb eigener Aktien 12.03.2019 / 14:26 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. München, den 12.03.2019 Im Zeitraum vom 04. März 2019 bis einschließlich 08. März 2019 hat die Allianz SE insgesamt 880.667 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 1. März 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 04.03.2019 167.039 198,2057 05.03.2019 167.466 197,7076 06.03.2019 163.541 198,5581 07.03.2019 179.292 197,4858 08.03.2019 203.329 195,7266 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04. März 2019 bis einschließlich 08. März 2019 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 880.667 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com). 12.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Allianz SE Königinstr. 28 80802 München Deutschland Internet: www.allianz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |