Die Monega Kapitalanlagegesellschaft, Köln, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 14.01.2025 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 13.01.2025 über Folgendes informiert:
- Die Investition der Mitteilungspflichtigen ist langfristig und dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
- Die Mitteilungspflichtigen schließen nicht aus, abhängig vom Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in den nächsten zwölf Monaten weitere Stimmrechte zu erwerben.
- Die Mitteilungspflichtigen beabsichtigen gegenwärtig die Zusammensetzung der
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Emittentin nicht zu beeinflussen.
- Gegenüber der aktuellen Politik von Aufsichtsrat und Vorstand der Emittentin, bezüglich der Kapitalstruktur, dem Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividenden wird keine wesentliche Änderung angestrebt.
- Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.
30.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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