INVESTOR RELATIONS CENTER

Nabaltec AG

Management

Johannes Heckmann
(Vorstandsvorsitzender)


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Günther Spitzer

(Finanzvorstand)
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Dr. Alexander Risch

(Vorstand Operatives Geschäft)
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Aufsichts-/Verwaltungsrat

Gerhard Witzany (Aufsichtsratsvorsitzender)
Dr. Dieter J. Braun (Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Jürgen G. Heinrich (Mitglied des Aufsichtsrats)

Dr. Dieter J. Braun (Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)

Dr. Dieter J. Braun begann seine berufliche Karriere im September 1980 nach Studium der anorganischen Chemie und Promotion als Anwendungstechniker für Aluminiumhydroxid bei der VAW aluminium AG, wo er 1987 Leiter des Vertriebs der Sparte Spezialoxide mit Sitz in Schwandorf wurde und 1988 mit der Leitung der Sparte Spezialoxide betraut wurde. Nach Absolvieren eines Advanced Management Program bei INSEAD in Fontainebleau wurde er 1992 zum Geschäftsführer der VAW motor GmbH berufen. 1996 wurde er General-bevollmächtigter der VAW aluminium AG und 1997 Vorstandsmitglied mit Ressortverantwortung für das Automobilzuliefergeschäft, Forschung und Entwicklung, VAW of America und die zentrale Einkaufskoordination. Nach Übernahme der VAW durch Norsk Hydro 2002 übernahm Dr. Dieter J. Braun den Vorsitz der Geschäftsführung der Hydro Aluminium Deutschland GmbH (HAD) sowie der Norsk Hydro Deutschland Verwaltungsgesellschaft GmbH (NHDV). Gleichzeitig verantwortete er im Management der Hydro Aluminium A.S. in Oslo das weltweite Automobilzuliefergeschäft. Nach seinem Ausscheiden aus diesen Funktionen am 31. Mai 2006 wechselte Dr. Dieter J. Braun in den Aufsichtsrat der deutschen Hydro Gesellschaften HAD und NHDV. Diese Aufgaben nahm er bis 2013 wahr. Im Oktober 2009 übernahm er den Aufsichtsratsvorsitz der Smetan Engineering GmbH. 2011 wurde er Mitglied des Aufsichtsrats der Hydro Aluminium Rolled Products GmbH. Beide Aufgaben hatte er bis 2013 inne. Dr. Dieter J. Braun ist seit 2006 Mitglied des Aufsichtsrats der Nabaltec AG und seit 2011 Aufsichtsratsvorsitzender der Heyn-Partner GmbH und gehört derzeit keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Kontrollgremium eines anderen Wirtschaftsunternehmens an.

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