Ströer SE & Co. KGaA
Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
12.06.2024 / 10:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Im Zusammenhang mit ihrer Mitteilung gemäß § 33 Abs. 1 WpHG vom 31. Mai 2024 teilt die APMC II-Familienstiftung gemäß § 43 Abs. 1 WPHG mit, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der Ströer SE & Co. KGaA mit Sitz in der Ströer Allee 1, 50999 Köln, die Schwelle von 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten hat und mit nunmehr insgesamt 24.533.450 Stimmrechten einem Stimmrechtsanteil von 43,93% entspricht.
Vor diesem Hintergrund teilt die APMC II-Familienstiftung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele
a) Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch die Beteiligung der APMC II-Familienstiftung an einem Poolvertrag. Die im Poolvertrag gebündelten Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA, die von Herrn Dirk Ströer, der APM Media GmbH & Co. KG, der LION Media GmbH & Co. KG und der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten werden, werden der APMC II-Familienstiftung nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die APMC II-Familienstiftung verfolgt keine strategischen Ziele und die Beteiligung dient auch nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Es besteht keine Absicht seitens der APMC II-Familienstiftung, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co. KGaA durch Erwerb oder auf sonsige Weise zu erlangen.
c) Die APMC II-Familienstiftung strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Ströer SE & Co. KGaA an.
d) Die APMC II-Familienstiftung strebt keine wesentlich Änderung der Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch Zurechnung der Stimmrechtsanteile der Mitglieder des Poolvertrags gemäß § 34 Abs. 2 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Ströer SE & Co. KGaA wurden von der APMC II-Familienstiftung weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
12.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|