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DGAP-Ad-hoc News vom 20.05.2010

Island International Investment Limited Partnership hat entschieden, das geplante öffentliche Sekundärangebot für Anteile an der IFCO Systems N.V. zu verschieben

IFCO SYSTEMS N.V. / Sonstiges

20.05.2010 08:14

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung, noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan bestimmt.
Island International Investment Limited Partnership hat entschieden, das geplante öffentliche Sekundärangebot für Anteile an der IFCO Systems N.V. zu verschieben

Amsterdam / Pullach, 20. Mai 2010

Die Island International Investment Limited Partnership hat entschieden, das öffentliche Sekundärangebot für von ihr an der IFCO Systems N.V. gehaltene Anteile zu verschieben. Nach der Veröffentlichung des von der niederländischen Finanzbehörde, Autoriteit Financiële Markten, gebilligten und an die deutsche Bundesanstalt für Finanzaufsicht notifizierten Wertpapierprospekts am 6. Mai 2010 führten jüngste makroökonomische Entwicklungen unabhängig von IFCO Systems N.V. zu einer signifikanten Verschlechterung des Kapitalmarktumfeldes und zu einer signifikanten Zunahme der Volatilität und Unsicherheit an den globalen Finanzmärkten.  
Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Meldung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Meldung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen, südafrikanischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Meldung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada, Südafrika und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.


Dr. Michael W. Nimtsch
IFCO SYSTEMS N.V.

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