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DGAP-CMS News vom 21.06.2022

CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

CANCOM SE / Aktienrückkauf / Abschlussmeldung
CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
21.06.2022 / 19:00
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Aktienrückkauf / Abschlussmeldung – Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Die CANCOM SE hat den laufenden Aktienrückkauf („Aktienrückkaufprogramm 2021“) auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Juni 2019 abgeschlossen. Der Aktienrückkauf wurde vor der Hauptversammlung der CANCOM SE am 28. Juni 2022 beendet, da die Hauptversammlung 2022 über eine neue Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien entscheiden wird.

Die CANCOM SE hat im Zeitraum vom 20. Oktober 2021 bis einschließlich 17. Juni 2022 im Rahmen des Aktienrückkaufs, dessen Beginn mit Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Oktober 2021 und Bekanntmachung vom 18. Oktober 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 20. Oktober 2021 mitgeteilt wurde ("Aktienrückkaufprogramm 2021"), insgesamt 3.176.151 Aktien wie folgt erworben:

Rückkaufzeitraum Gesamtzahl erworbener eigener Aktien
(in Stück)
Volumengewichteter Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen
(in Euro)
20. Oktober 2021 -  
17. Juni 2022
3.176.151 50,8305
 

Der Aktienrückkauf wurde am 17. Juni 2022 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 20. Oktober 2021 bis einschließlich 17. Juni 2022 erworbenen eigenen Aktien beläuft sich auf 3.176.151 Stück. Dies entspricht 8,24 Prozent des Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 50,8305 € (ohne Erwerbsnebenkosten).

Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.cancom.de/investoren/aktienrueckkauf/ veröffentlicht.

Der Erwerb der Aktien der CANCOM SE erfolgte durch eine von der CANCOM SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

München, 21. Juni 2022

CANCOM SE

Der Vorstand



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