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Instone Real Estate Group SE

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DGAP-PVR News vom 13.06.2022

Instone Real Estate Group SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Instone Real Estate Group SE
Instone Real Estate Group SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
13.06.2022 / 18:41
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Am 9. Juni 2022 haben wir von den unten näher bezeichneten mitteilungspflichtigen Personen die nachfolgende Mitteilung gemäß § 43 WpHG erhalten: 

Frankfurt am Main, 9. Juni 2022

Mitteilung nach § 43 des Wertpapier­handelsgesetzes (WpHG)

Namens und im Auftrag von

Herrn/Mr. Saul Goldstein,
EH Partners (UK) LLP (Vereinigtes Königreich/United Kingdom),
Pennsylvania Holding Limited (Jersey),
ZSMB Holdco GP Limited (Jersey),
Activum SG Capital Management Limited (Jersey),
Activum SG VII GP Limited (Jersey),
Activum SG Fund VII L.P. (Jersey),
ASG Fund VII Holdings S.à r.l (Luxemburg/Luxembourg),
ASG Fund VII Knight S.à r.l (Luxemburg/Luxembourg)

(gemeinsam die 'Mitteilungspflichtigen')

wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilungen von Herrn Saul Goldstein gemäß §§ 33, 34 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vom 18. Mai 2022 bezüglich der am 12. Mai 2022 sowie vom 25. Mai 2022 bezüglich der am 23. Mai 2022 erfolgten Überschreitung der Schwelle von 10% der Stimmrechte an der Instone Real Estate Group SE durch Herrn Saul Goldstein und die weiteren oben genannten Gesellschaften und gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
 
  1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele
  • Der Erwerb der Stimmrechte an der Instone Real Estate Group SE dient der Umsetzung finanzieller Ziele.
  • Die Mitteilungspflichtigen beabsichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • Die Mitteilungspflichtigen streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Instone Real Estate Group SE an, könnten aber zukünftig eine für die Beteiligung der Mitteilungspflichtigen an der Instone Real Estate Group SE angemessene Vertretung im Aufsichtsrat der Instone Real Estate Group SE anstreben.
  • Die Mitteilungspflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Instone Real Estate Group SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
 
  1. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
  • Zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der Instone Real Estate Group SE wurden Eigenmittel eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

pro abs. Dr. Lucina Berger

Georg Tauser


13.06.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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