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Instone Real Estate Group SE

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DGAP-CMS News vom 25.05.2022

Instone Real Estate Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Instone Real Estate Group SE / Bekanntgabe zum Aktienrückkauf nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - Änderungsmeldung
Instone Real Estate Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
25.05.2022 / 18:00
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Bekanntgabe zum Aktienrückkauf nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - Änderungsmeldung

Temporäre Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2022

Essen – 25. Mai 2022

Die Instone Real Estate Group SE hat mit Ad-hoc Mitteilung und Bekanntmachung vom 10. Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm angekündigt, welches seit dem 18. März 2022 durchgeführt wird.

Das von der Instone Real Estate Group SE mit dem Aktienrückkauf beauftragte unabhängige Kreditinstitut wird zur Abwicklung der vorgeschlagenen Dividendenzahlung für einen Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen vor dem Ex-Dividenden-Tag, d.h. dem Tag nach der Hauptversammlung 2022, keine Aktien zurückkaufen.

Die ordentliche Hauptversammlung der Instone Real Estate Group SE findet am 9. Juni 2022 statt. Im Zeitraum vom 3. Juni 2022 bis 9. Juni 2022 (jeweils einschließlich) werden daher keine Instone-Aktien zurückgekauft.

Essen, 25. Mai 2022

Instone Real Estate Group SE



25.05.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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