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DGAP-PVR News vom 31.08.2021

Delivery Hero SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Delivery Hero SE
31.08.2021 / 09:19
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Naspers Limited, Südafrika, teilt hiermit der Delivery Hero SE, Deutschland (die 'Emittentin') gemäß § 43 Abs. 1 WpHG für sich selbst und auch im Namen ihrer in der Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33 Abs. 1, 39 Abs. 1 WpHG vom 30. August 2021 genannten Tochtergesellschaften einschließlich der MIH Food Holdings B.V. (zusammen die 'Mitteilenden Gesellschaften') mit:

Die Mitteilenden Gesellschaften haben, wie gemäß §§ 33 Abs. 1, 39 Abs. 1 WpHG am 30. August 2021 mitgeteilt, die Schwelle von 25 % der Stimmrechte (einschließlich der Stimmrechte, auf die sich Finanzinstrumente beziehen) überschritten.

Die Mitteilenden Gesellschaften informieren die Emittentin hiermit gemäß § 43 Abs. 1 WpHG wie folgt:

1. Gegenwärtige Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Die Investition dient nicht der Erzielung eines Handelsgewinns, sondern ist auf die Umsetzung des strategischen Ziels der Mitteilenden Gesellschaften ausgerichtet, in wachstumsstarke Plattformen und Marktplätze zu investieren.

b) Die Mitteilenden Gesellschaften haben nicht die Absicht, ihren Gesamtanteil an Stimmrechten über einen maximalen Stimmrechtsanteil von 29,99 % hinaus zu erhöhen. Die Mitteilenden Gesellschaften würden es in Betracht ziehen, zusätzliche Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erwerben, sollten sich in Zukunft Gelegenheiten ergeben, weitere Stimmrechte an der Emittentin zu attraktiven Konditionen zu erlangen; das gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Schwelle von 29,99 % der Stimmrechte nicht überschritten wird.

c) Die Mitteilenden Gesellschaften streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorganen der Emittentin an, abgesehen von der Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung. Die Mitteilenden Gesellschaften würden gemeinsam anstreben, weiter im Aufsichtsrat vertreten zu sein.

d) Die Mitteilenden Gesellschaften streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Die Mitteilenden Gesellschaften haben zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte ihre vorhandenen liquiden Mittel (Eigenkapital und bestehende Kreditlinien), die in ihrem Konzern zur Verfügung stehen, eingesetzt. Diese Mittel wurden der MIH Food Holdings B.V. auf der Grundlage eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellt.

30. August 2021

Naspers Limited



31.08.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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