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DGAP-Ad-hoc News vom 27.05.2021

Bayer Aktiengesellschaft: Bayer kündigt Fünf-Punkte-Plan zum effektiven Umgang mit potenziellen künftigen Glyphosat-Klagen an

Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Stellungnahme/Rechtssache
Bayer Aktiengesellschaft: Bayer kündigt Fünf-Punkte-Plan zum effektiven Umgang mit potenziellen künftigen Glyphosat-Klagen an

27.05.2021 / 01:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Bayer kündigt Fünf-Punkte-Plan zum effektiven Umgang mit potenziellen künftigen Glyphosat-Klagen an

Leverkusen, 27. Mai 2021 - Bayer hat eine Reihe von Maßnahmen zur Lösung potenzieller künftiger Glyphosat-Klagen angekündigt, nachdem der zuständige Richter Vince Chhabria die vorläufige Genehmigung des vorgeschlagenen Lösungsmechanismus verweigert hat. Das neue Maßnahmenpaket umfasst sowohl rechtliche als auch kommerzielle Schritte, die dazu dienen, mit den Risiken aus dem Rechtskomplex in einer Weise umzugehen, die mit dem bislang vorgeschlagenen Lösungsmechanismus vergleichbar ist.

Die Entscheidung macht es unmöglich, den vorgeschlagenen nationalen Lösungsmechanismus unter der Aufsicht dieses Gerichts weiterzuentwickeln, der die fairste und effizienteste Lösung für alle Parteien gewesen wäre. Es gibt aber rechtliche und kommerzielle Maßnahmen, die in Summe ähnliche Sicherheit in Bezug auf mögliche künftige Klagen schaffen. Diese werden wir so schnell wie möglich umsetzen. Entscheidend ist, dass sowohl die Wissenschaft als auch die Schlussfolgerungen von sämtlichen Regulierungsbehörden weltweit die Sicherheit von Glyphosat-basierten Herbiziden weiterhin bestätigen. Vergangene Woche hat die US-Umweltbehörde EPA bei einem US-Berufungsgericht eine Stellungnahme eingereicht, in der sie erneut bestätigt, dass von Glyphosat "keine bedenklichen Risiken für die menschliche Gesundheit ausgehen". Diese Maßnahmen treffen wir also allein aus dem Grund, die Rechtsrisiken zu minimieren, nicht weil wir Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der Produkte hätten.

Der Plan umfasst fünf Maßnahmen:

1. Einrichtung und Bewerbung einer neuen Internetseite mit wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit von Glyphosat-basierten Produkten und ein Antrag bei der US-Umweltbehörde EPA, entsprechende Hinweise auf Etiketten von Roundup(TM)-Produkten drucken zu dürfen. Dazu gehört ein Link auf den Etiketten für alle Roundup(TM)-Produkte, der Konsumenten und professionelle Nutzer zu einer Internetseite führt, die Bayer betreibt und bewirbt und wissenschaftliche Studien enthält, die für die in den Rechtsstreitigkeiten vorgebrachten Sicherheitsbedenken relevant sind. Bayer will die Seite einrichten und für alle Kundengruppen bewerben - unabhängig davon, ob die EPA dieser Ergänzung auf den Produktetiketten letztlich zustimmt. Wichtig ist, dass auf der Seite selbst keine Aussagen zur Sicherheit von Roundup(TM) getroffen werden, sondern im Sinne der Transparenz eine zentrale Plattform geschaffen wird, auf der Konsumenten und professionelle Nutzer wesentliche Studien finden, um selbst über den Einsatz der Produkte zu entscheiden.

2. Das Unternehmen wird weiterhin auf dem US-amerikanischen Privatkundenmarkt aktiv sein, aber umgehend mit Partnern über die Zukunft von Glyphosat-basierten Produkten auf diesem Markt diskutieren, da die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger im Glyphosat-Rechtsstreit behauptet, Roundup(TM)-Produkte für Privatzwecke verwendet zu haben. Diese Diskussionen betreffen nicht die Verfügbarkeit von Glyphosat-basierten Produkten für professionelle Nutzer und die Landwirtschaft.

3. Lösungsmechanismus für künftige Klagen und unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium. Das Unternehmen wird andere Lösungen für potenzielle künftige Klagen zu Roundup(TM) prüfen. Solche Programme würden helfen, potenzielle künftige Klagen von Einzelpersonen beizulegen. Zudem prüft Bayer, wie ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium eingerichtet werden könnte, in dem externe Experten die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherheit von Roundup(TM) überprüfen. Die Ergebnisse würden veröffentlicht und wären über die genannte Internetseite abrufbar. Damit unterstreicht Bayer das eigene Vertrauen in die Sicherheit von Roundup(TM) sowie die Verpflichtung zu wissenschaftlicher Gründlichkeit und Transparenz.

4. Weiteres Vorgehen bei Vergleichen zu aktuellen Klagen wird überprüft. Das Unternehmen ist weiterhin offen für Vergleichsverhandlungen soweit die Kläger den Teilnahmekriterien entsprechen und angemessene Ergebnisse erreicht werden können. Bayer möchte die Klagen gütlich beilegen, um die Rechtsstreitigkeiten und Haftungsrisiken zu beenden, allerdings behält sich das Unternehmen vor, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Ansatz noch im besten Interesse des Unternehmens ist. Im Juni 2020 hat Bayer einen umfassenden Lösungsansatz für alle aktuellen Klagen vorgestellt und vor kurzem berichtet, dass der Großteil - rund 96.000 - verglichen sind, derzeit verglichen werden oder nicht den Kriterien für einen Vergleich entsprechen.

5. Fortsetzung der Berufungsverfahren. Die Berufungsverfahren in den beiden Fällen Hardeman und Pilliod werden weiter betrieben. Dies ist kein neuer Schritt, kann allerdings dazu beitragen, künftige Haftungsrisiken zu reduzieren. Auch der Fall Carson, der derzeit beim Berufungsgericht für den 11-ten Circuit liegt, betrifft das für diesen Rechtsstreit zentrale Argument der Federal Preemption - also die Frage, ob Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht wegen angeblich fehlerhafter Warnungen bestehen können, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Bayer hat gute rechtliche Argumente. Ein Urteil des US Supreme Courts könnte Mitte kommenden Jahres erfolgen. Fällt es in übergreifenden Fragen wie Vorrang von Bundesrecht und Zulässigkeit von Sachverständigenbeweisen zu unseren Gunsten aus, würde das künftige Haftungsrisiken erheblich reduzieren.

Bayer ist überzeugt, dass dieser neue Fünf-Punkte-Plan aus rechtlichen und kommerziellen Maßnahmen ein guter Weg ist, um die Risiken durch mögliche künftige Rechtstreitigkeiten zu Roundup(TM) zu minimieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Bayer beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Webseite www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

 




Kontakt:
Herr Peter Dahlhoff, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-33022, e-mail: peter.dahlhoff@bayer.com, Fax: 0214-30-96-33022

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Hinweise:

Im Internet sind unter www.bayer.de/vergleiche verfügbar:
  • Redetext der Telefonkonferenz für Investoren- und Medien
  • Audio-Aufzeichnung und Niederschrift der Telefonkonferenz (zeitnah)
  • Weitere Informationen zum Thema Glyphosat.

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