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TUI AG

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DGAP-PVR News vom 08.01.2021

TUI AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

TUI AG
08.01.2021 / 18:34
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Meldepflichtige:

Alexey A. Mordashov

Kirill A. Mordashov

Nikita A. Mordashov

Severgroup Limited Liability Company

Rayglow Limited

Emittent: TUI AG, Hannover, Germany

Die Herren Alexey A. Mordashov, Kirill A. Mordashov und Nikita A. Mordashov teilten dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 9. Dezember 2020 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an dem Emittenten die 20 %-Schwelle am 9. Dezember 2020 überschritten hatte und zu diesem Zeitpunkt 24,89 % betrug (das entspricht 146.963.612 Stimmrechten).

Der Grund für ihre Mitteilung über das Überschreiten der 20 %-Schwelle ist, dass die Herren Alexey A. Mordashov, Kirill A. Mordashov und Nikita A. Mordashov eine Gesellschaftervereinbarung in Bezug auf die Beteiligung der Unifirm Limited an dem Emittenten in Höhe von 24,89 % der stimmberechtigten Aktien abgeschlossen haben. Herr Kirill A. Mordashov und Herr Nikita A. Mordashov halten jeweils 50 % der stimmberechtigten Anteile an der KN-Holding Limited Liability Company, die ihrerseits 65 % der stimmberechtigten Anteile an der Unifirm Limited hält, und Herr Alexey A. Mordashov hält indirekt 35 % der stimmberechtigten Anteile an der Unifirm Limited.

Vor diesem Hintergrund haben die Meldepflichtigen dem Emittenten gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 8. Januar 2021 über Folgendes informiert:

 

I. Ziele, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgt werden (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)

1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

2. Die Meldepflichtigen planen, im Zuge der anstehenden Kapitalerhöhung des Emittenten mittelbar weitere Stimmrechte zu erwerben. Wenn die Marktbedingungen es zulassen und abhängig von der Entwicklung des Aktienkurses, könnte der Meldepflichtige beschließen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Die Meldepflichtigen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen an, außer durch die Ausübung der Stimmrechte der Unifirm Limited im Rahmen der ordentlichen Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern in der Hauptversammlung.

4. Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an

II. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Die Stimmrechte wurden durch den Abschluss eines Gesellschaftervertrages erworben und erforderten daher keinen Einsatz von Eigen- oder Fremdmitteln.



08.01.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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