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DGAP-Ad-hoc News vom 14.12.2020

CECONOMY AG schließt Vereinbarung mit Convergenta Invest GmbH über Erwerb der MediaMarktSaturn-Minderheitsbeteiligung und Neuordnung der Gesellschafterstruktur unter Durchführung von Kapitalmaßnahmen ab

CECONOMY AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
CECONOMY AG schließt Vereinbarung mit Convergenta Invest GmbH über Erwerb der MediaMarktSaturn-Minderheitsbeteiligung und Neuordnung der Gesellschafterstruktur unter Durchführung von Kapitalmaßnahmen ab

14.12.2020 / 19:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der CECONOMY AG ("CECONOMY") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Vereinbarung mit der Convergenta Invest GmbH ("Convergenta"), der Beteiligungsgesellschaft der Familie Kellerhals, über den Erwerb der von Convergenta gehaltenen 21,62 Prozent-Minderheitsbeteiligung an der Media-Saturn-Holding GmbH ("MediaMarktSaturn") abgeschlossen. Die Parteien beabsichtigen damit, den Gesellschafterkreis der MediaMarktSaturn neu zu ordnen und durch eine vereinfachte Unternehmensstruktur und Governance unter anderem eine stärkere Fokussierung auf das operative Geschäft sowie die Hebung von erheblichen Synergien zu erreichen.

Im Zuge der Transaktion wird Convergenta ihre MediaMarktSaturn-Beteiligung an CECONOMY übertragen, sodass CECONOMY ihren Anteil an MediaMarktSaturn auf insgesamt 100 Prozent aufstockt. Als Gegenleistung ist vorgesehen, dass CECONOMY an Convergenta
  • 125,8 Mio. Stück neue auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY (gewinnberechtigt ab dem 1. Oktober 2020) ausgibt, die im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung des Grundkapitals um 321.602.593,27 € unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre geschaffen werden,
  • Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 151 Mio. € (Marktwert: 160 Mio. €) mit einer Laufzeit von fünf Jahren, einer Wandlungsprämie von 30 Prozent, einer Verzinsung von 0,05 Prozent p.a. und einem anfänglichen Wandlungspreis von 5,42 €, anfänglich wandelbar in bis zu rund 27,9 Mio. Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre begibt, die mit einem neu zu schaffenden bedingten Kapital unterlegt werden, und
  • eine Barkomponente in Höhe von insgesamt 130 Mio. €, zahlbar in zwei Tranchen, leistet.

Auf Basis des volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs (3M VWAP) der CECONOMY-Aktie von 4,17 € ergibt sich somit eine Gegenleistung in Höhe von etwa 815 Mio. €.

Durch die Transaktion wird Convergenta vor Ausübung des Wandlungsrechts Aktionär mit einer Beteiligung in Höhe von rund 25,9 Prozent am Grundkapital der CECONOMY. Convergenta strebt eine Beteiligung von bis zu 29,9 Prozent der Stammaktien an. Convergenta hat sich verpflichtet, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Vollzug der Sachkapitalerhöhung, längstens bis zum 31. Dezember 2021, keine weiteren Aktien an CECONOMY zu erwerben oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die zu einer Kontrollerlangung und einem Pflichtangebot führen würden. Zudem hat sich Convergenta verpflichtet, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Vollzug der Sachkapitalerhöhung, längstens bis zum 31. Dezember 2021, höchstens bis zu vier Prozent der durch CECONOMY ausgegebenen Stammaktien zu veräußern.

Neben einer Vereinfachung der Unternehmensstruktur und damit verbundenen operativen Vorteilen sowie Einsparungen von Verwaltungskosten (jährlich rund vier Mio. € erwartet), wird die Transaktion steuerliche Verlustvorträge der CECONOMY, die sich auf jeweils rund 1,2 Mrd. € Körperschaft- und Gewerbesteuer belaufen, strukturell nutzbar machen. Auf Basis der derzeitigen Budget- und Mittelfristplanung wird erwartet, dass die Transaktion bereits ab dem ersten Geschäftsjahr das Ergebnis je Aktie steigert.

Der Vollzug der Transaktion bedarf unter anderem einer entsprechenden zustimmenden Beschlussfassung der Hauptversammlung der CECONOMY. Weitere Einzelheiten werden sich aus der Einberufung der Hauptversammlung ergeben, die voraussichtlich Anfang Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Mitteilende Person: Stephanie Ritschel, Vice President Investor Relations, CECONOMY AG

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Veröffentlichung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der CECONOMY nach bestem Wissen erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der CECONOMY wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die CECONOMY übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

14.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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