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Siemens Healthineers AG

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DGAP-CMS News vom 02.11.2020

Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR), und Art. 2 Abs. 3 Delegierte VO (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien
02.11.2020 / 18:27
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR), und Art. 2 Abs. 3 Delegierte VO (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 26. Oktober 2020 bis 30. Oktober 2020 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt Stück 851.685 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 03. Oktober 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 07. Oktober 2020 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs
26.10.2020 216.500 37,7630
27.10.2020 87.950 37,5184
28.10.2020 215.652 37,1119
29.10.2020 220.339 36,7520
30.10.2020 111.244 36,6539
 

Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 07. Oktober 2020 bis 30. Oktober 2020 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 3.256.479 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).

München, 02. November 2020

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand



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