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DGAP-Ad-hoc News vom 01.09.2020

DIC Asset AG: Begebung einer neuen Unternehmensanleihe beabsichtigt

DIC Asset AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Rating
DIC Asset AG: Begebung einer neuen Unternehmensanleihe beabsichtigt

01.09.2020 / 10:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch ("MAR")
 

DIC Asset AG: Begebung einer neuen Unternehmensanleihe beabsichtigt

Frankfurt, 01. September 2020 - Der Vorstand der DIC Asset AG (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4) (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, vorbehaltlich der Marktbedingungen eine mit einem Rating versehene (mit einem erwarteten Instrument-Rating durch S&P von "BBB-"), unbesicherte und festverzinsliche Benchmark-Unternehmensanleihe mit einem Volumen von bis zu € 500 Mio. zu begeben und hat zu diesem Zweck ein Bankenkonsortium beauftragt, in den nächsten Tagen eine Roadshow mit institutionellen Investoren zu arrangieren. Der Erlös aus der möglichen Anleiheemission soll zur Rückzahlung bestehender Verbindlichkeiten und für mögliche zukünftige Akquisitionen verwendet werden. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Gesellschaft, vorbehaltlich einer erfolgreichen Anleiheemission, ihr Kündigungsrecht unter den 3,25% Schuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2022 (ISIN DE000A2GSCV5) mit einem ausstehenden Nennbetrag von rund EUR 180 Mio. auszuüben und sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen vorzeitig zurückzuzahlen. Sollte die Gesellschaft von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wird eine entsprechende Kündigungserklärung gemäß den Anleihebedingungen veröffentlicht werden.
 

WICHTIGER HINWEIS:
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden, die den Emittenten der Wertpapiere verpflichten würden, Prospekte oder Angebotsunterlagen zu den Wertpapieren in der entsprechenden Rechtsordnung zu erstellen oder zu registrieren.

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("U.S. Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 ("Order") oder (ii) high net worth entities (Institutionelle Investoren), die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden als "relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieses Dokuments noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 von MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 ("IDD"), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die keine Tatsachen darstellen und durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet sind. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Gesellschaft und beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche die Gesellschaft nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Gesellschaft liegen. Tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen und Entwicklungen abweichen.

DIC Asset AG

Der Vorstand


Mitteilende Person und Kontakt:

Peer Schlinkmann
Leiter Investor Relations & Corporate Communications
Neue Mainzer Straße 20 - Maintor
60311 Frankfurt am Main

Tel. +49 69 9454858 - 1492
E-Mail: ir@dic-asset.de


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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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