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DGAP-News News vom 22.06.2020

curasan AG: Das Insolvenzgericht (Amtsgericht) Aschaffenburg beruft eine Anleihegläubigerversammlung für die Wandelschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR497 / WKN: A2TR49) ein

DGAP-News: curasan AG / Schlagwort(e): Anleihe
22.06.2020 / 15:06
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

curasan AG: Das Insolvenzgericht (Amtsgericht) Aschaffenburg beruft eine Anleihegläubigerversammlung für die Wandelschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR497 / WKN: A2TR49) ein

Kleinostheim, 22. Juni 2020 - Es wird mitgeteilt, dass das Insolvenzgericht (Amtsgericht) Aschaffenburg eine Gläubigerversammlung nach § 19 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) in Verbindung mit der Insolvenzordnung einberufen hat.

Der Beschluss des Insolvenzgerichts (Amtsgericht) Aschaffenburg hierzu ist nachfolgend wiedergegeben:

"651 IN 63/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

curasan AG, Lindigstraße 4, 63801 Kleinostheim, vertreten durch den Vorstand Sorensen Torben, geboren am 18.07.1955, Schäfereistrtaße 20, 3052 Zollikofen, Schweiz
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 4436
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

Termin zur Beschlussfassung der Versammlung der Anleihegläubiger der von der curasan AG ausgegebenen Wandelschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR497 / WKN: A2TR49)

wird bestimmt auf

Dienstag, 07.07.2020, 10:30 Uhr, Martinushaus, Treibgasse 26, 63739 Aschaffenburg


Tagesordnung:


1. Kurzbericht (ohne Beschlussfassung)

Kurzbericht des Insolvenzverwalters der curasan AG, Herr Rechtsanwalt Frank Schmitt, zum laufenden Insolvenzverfahren.

2. Wahl eines gemeinsamen Vertreters

Erörterung und Beschlussfassung über Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR497 / WKN: A2TR49).

Erläuterung: Die Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR497 / WKN: A2TR49) können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR497 / WKN: A2TR49) bestellen, der allein berechtigt und verpflichtet ist, die Rechte der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR497 / WKN: A2TR49) im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Zum gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger kann jede geschäftsfähige natürliche Person oder eine juristische Person bestellt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat.

Zudem können die Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR497 / WKN: A2TR49) einem etwaig gewählten gemeinsamen Vertreter Weisungen erteilen.

Allgemeine Hinweise:

1. Die Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs. 2 SchVG ist nicht öffentlich, §§ 74 ff. InsO.

2. Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Inhaber der zu der Wandelschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR497 / WKN: A2TR49) der curasan AG gehörenden Teilschuldverschreibungen berechtigt. Entscheidend ist die Inhaberschaft am Tag der Gläubigerversammlung.

3. An der Abstimmung nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennbetrags der von ihm gehaltenen Teilschuldverschreibung(en) teil.

4. Die Gläubiger müssen ihr Teilnahme- und Stimmrecht bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems über die Inhaberschaft des Gläubigers an den Teilschuldverschreibungen nach Ziffer 2. Der Nachweis sollte den vollen Namen des Inhabers der Teilschuldverschreibung(en) und einen Nennbetrag in Euro ausweisen. Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung durch einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts, wonach die vom Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen bis zum Ende der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, geführt werden.

5. Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines gültigen Ausweispapieres) voraus.

6. Sofern Gläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Personengesellschaft (z.B. als Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) existieren, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 14 Tage) von einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) nachweisen.


Vertretung in der Gläubigerversammlung durch Bevollmächtigte


Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe des § 79 ZPO vertreten lassen. Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bei Einlass zur Gläubigerversammlung ist die Vollmacht nachzuweisen.


Beschlussfähigkeit und Bindungswirkung der Beschlussfassung

Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden, sind für alle Gläubiger bindend, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.


Anmeldung zur Gläubigerversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme der Gläubiger an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab.


Diese Einladung zur Gläubigerversammlung ist im Bundesanzeiger und unter

www.insolvenzbekanntmachungen.de

veröffentlicht. Ferner ist diese Einladung zur Gläubigerversammlung auf der Internetseite der curasan AG,

www.curasan.de

zugänglich.


Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 17.06.2020"

Hinweis der Emittentin

Einlass: ab 10:00 Uhr

Bei der Veranstaltung ist ein Catering aufgrund der momentan geltenden Hygieneregeln nicht möglich.

Kontakt curasan AG:
Andrea Weidner
Head of Investor Relations &
Corporate Communications
+49 6027 40 900-51
ir@curasan.com

 

Über die curasan AG:

curasan entwickelt, produziert und vermarktet Biomaterialien und andere Medizinprodukte aus dem Bereich der Knochen- und Geweberegeneration. Als Branchenpionier hat sich das Unternehmen vor allem auf synthetische Knochenersatzstoffe zur Verwendung in der Orthopädie sowie der dentalen Implantologie spezialisiert. Zahlreiche Patente und eine umfangreiche Liste an wissenschaftlichen Dokumentationen belegen den klinischen Erfolg der Produkte und die hohe Innovationskraft von curasan. Weltweit profitieren chirurgisch tätige Zahnärzte, Implantologen und Mund-, Kiefer,- Gesichtschirurgen sowie Orthopäden, Traumatologen und Wirbelsäulenchirurgen vom hochwertigen und anwenderorientierten Portfolio des Technologieführers. Das Unternehmen unterhält seinen eigenen Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandorts in Frankfurt/Main, dessen Ausstattungsniveau höchste Ansprüche erfüllt und der von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) sowie anderen internationalen Behörden erfolgreich auditiert ist. Neben dem Stammsitz betreibt der Konzern eine Tochtergesellschaft, curasan Inc., in Wake Forest, nahe Raleigh, N.C., USA. Die Aktien der curasan AG sind im General Standard an der Frankfurter Börse gelistet.



22.06.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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