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DGAP-CMS News vom 08.07.2019

Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien

08.07.2019 / 20:12
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, den 08.07.2019
 
Im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis einschließlich 5. Juli 2019
hat die Allianz SE insgesamt  21.697 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 1. März
2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014
und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt
wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
 
Datum     Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
 
05.07.2019  21.697    216,8259
 
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04.
März 2019 bis einschließlich 5. Juli 2019 gekauften Aktien beläuft
sich damit auf 6.257.140 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine
von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).

 


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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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