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Fresenius Medical Care AG

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DGAP-CMS News vom 14.06.2019

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

14.06.2019 / 14:12
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ('Fresenius Medical Care' oder die 'Gesellschaft') wird ein Aktienrückkaufprogramm durchführen. Die Gesellschaft macht damit von der am 12. Mai 2016 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes Gebrauch. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen im Zeitraum vom 17. Juni 2019 bis einschließlich zum 17. Juni 2020 maximal 12 Millionen Stammaktien (ISIN DE0005785802) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 660 Millionen Euro (rund 745 Millionen US-Dollar) zurückerworben werden. Dies entspricht rund 3,2 % des Grundkapitals von Fresenius Medical Care. Die Gesellschaft wird die zurückerworbenen eigenen Aktien ausschließlich dazu verwenden, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung der zurückerworbenen eigenen Aktien herabzusetzen.

Die Aktien werden über die Börse im XETRA-Handelssystem und/oder über ausgewählte multilaterale Handelssysteme (multilateral trading facilities - MTF) zurückerworben. Gemäß den Vorgaben der am 12. Mai 2016 von der Hauptversammlung der Gesellschaft erteilten Erwerbsermächtigung darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs von Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handelssystem um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf der Aktien erfolgt nach Maßgabe der Safe Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ('DVO'). Das Rückkaufprogramm wird unter Führung eines Kreditinstituts im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Fresenius Medical Care unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Fresenius Medical Care insbesondere verpflichtet, bei der Durchführung des Rückkaufprogramms die Vorgaben der am 12. Mai 2016 von der Hauptversammlung der Gesellschaft erteilten Erwerbsermächtigung sowie die Handelsbedingungen des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 der DVO zu beachten. Gemäß Art. 3 Abs. 2 der DVO dürfen im Rahmen des Rückkaufprogramms Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des zum Zeitpunkt des Erwerbs höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt; gleichzeitig dürfen gemäß Art. 3 Abs. 3 der DVO im Rahmen des Rückkaufprogramms nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden, wobei der durchschnittliche Tagesumsatz vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem Kauftermin abzuleiten ist.
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Fresenius Medical Care wird Informationen zu allen mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie aggregierter Form angemessen bekanntgeben. Darüber hinaus wird Fresenius Medical Care die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Internetseite unter www.freseniusmedicalcare.com im Bereich Investoren veröffentlichen und sicherstellen, dass diese Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA

vertreten durch die Fresenius Medical Care Management AG
diese vertreten durch den Vorstand

Bad Homburg v.d.H., den 14. Juni 2019




14.06.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de



     Sprache:        Deutsch
Unternehmen: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA                      Else-Kröner-Straße 1
                     61352 Bad Homburg
                     Deutschland
     Internet:       www.freseniusmedicalcare.com



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