INVESTOR RELATIONS CENTER

NEXR Technologies SE

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 05.06.2019

Staramba SE: Vorschlag zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen auf außerordentlicher Hauptversammlung

Staramba SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Hauptversammlung
Staramba SE: Vorschlag zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen auf außerordentlicher Hauptversammlung

05.06.2019 / 20:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR​ 

Staramba SE: Vorschlag zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen auf außerordentlicher Hauptversammlung

Berlin, 05. Juni 2019

Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE (XETRA: 99SC), hat heute beschlossen, in einer außerordentlichen Hauptversammlung, die im Zusammenhang mit der Anzeige des Verlusts von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG anberaumt wird, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts vorzuschlagen. Dabei soll das Grundkapital der Gesellschaft um einen Betrag von bis zu EUR 20.000.000,00 erhöht werden, wobei ein Bruttoemissionserlös von EUR 20.000.000,00 nicht überschritten werden soll.

Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich am 26. Juli 2019 stattfinden. Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung werden sich aus der Einladung zur Hauptversammlung ergeben.

Kontakt:
STARAMBA SE
Christian Daudert
Managing Director
Aroser Allee 66
13407 Berlin
Germany
T: +49 30 403 680 140
F: +49 30 403 680 141
info@staramba.com
www.staramba.com

STARAMBA SE
Marc Heydrich
Investor Relations
Aroser Allee 66
13407 Berlin
Germany
T: +49 30 403 680 140
F: +49 30 403 680 141
heydrich@staramba.com
www.staramba.com

Disclaimer:
Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der Staramba SE noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht mittelbar oder unmittelbar in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien verteilt, veröffentlicht oder dorthin übermittelt werden. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Staramba SE sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und werden in diesen Ländern weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen.


05.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .