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DGAP-Ad-hoc News vom 14.03.2019

Beta Systems Software AG: Hauptversammlung beschließt, den Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen

Beta Systems Software AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Beta Systems Software AG: Hauptversammlung beschließt, den Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen

14.03.2019 / 18:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Berlin, 14. März 2019 - Auf der heutigen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) hatte die Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, von dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.166.189,90 Euro einen Betrag in Höhe von 1.100.179,70 Euro an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 1.066.010,20 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Gegen diesen Vorschlag wurde seitens eines Aktionärs der Gegenantrag gestellt, den gesamten Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 in Höhe von 2.166.189,90 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Diesem Vorschlag stimmte die Hauptversammlung zu. Damit hat sich der Vorschlag der Verwaltung erledigt.

Die weiteren Vorschläge der Verwaltung wurden angenommen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2017/2018 entlastet. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurde die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, gewählt.

Die Gesellschaft wurde zudem dazu ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Das Andienungsrecht und das Bezugsrecht der Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Ergänzend wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien auch außerbörslich zu erwerben. Diesen Beschlüssen lagen Ergänzungsverlangen eines Aktionärs zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft gemäß §§ 122 Abs. 2 AktG zugrunde.

Mitteilende Person: Armin Steiner, Vorstand

 


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Beta Systems Software AG
Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE000A2BPP88) unterstützt seit mehr als 35 Jahren Unternehmen mit komplexen IT-Systemlandschaften und anspruchsvollen IT-Prozessen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fertigung, Handel und IT-Dienstleistungen. Steigende Transaktionsvolumen, Datenmengen, Compliance-Standards und die zunehmende Komplexität der IT-Netzwerke stellen dabei höchste Anforderungen an Durchsatz, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit der eingesetzten Softwareprodukte und Lösungen. Das Portfolio von Beta Systems ist hier bei der Automatisierung, Dokumentation, Analyse und Überwachung der IT-Abläufe im Rechenzentrum, der Zugriffssteuerung, der Überwachung der IT-Infrastruktur und Security sowie der Steuerung der IT Services im Einsatz.

Beta Systems wurde1983 gegründet, ist im Segment Scale der Deutschen Börse gelistet und beschäftigt konzernweit mehr als 320 Mitarbeitende. Sitz des Unternehmens ist Berlin - weitere wichtige Entwicklungsstandorte finden sich in Köln, München, Neustadt (Weinstraße). Beta Systems ist national und international mit mehr als 20 eigenen Konzerngesellschaften und zahlreichen Partnerunternehmen aktiv. Weltweit wenden mehr als 1.000 Unternehmen Produkte und Lösungen der Beta Systems Gruppe an, die damit zu den führenden mittelständischen und unabhängigen Softwareanbietern in Europa gehört.
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