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DGAP-CMS News vom 18.02.2019

Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 10. Zwischenmeldung

18.02.2019 / 10:53
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 10. Zwischenmeldung


Im Zeitraum vom 11. Februar 2019 bis einschließlich 17. Februar 2019 wurden insgesamt Stück 496.141 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. Dezember 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Dezember 2018 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:


Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Gewichteter Durchschnittskurs              Stück
11.02.2019 100.517 92,28034 12.02.2019 100.563 92,61810 13.02.2019 97.978 92,37891 14.02.2019 102.601 92,94666 15.02.2019 94.482 93,40513


Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 17. Februar 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 4.117.994 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
München, 18. Februar 2019

Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand




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     Sprache:        Deutsch
     Unternehmen:    Siemens Aktiengesellschaft
                     Werner-von-Siemens-Str. 1
                     80333 München
                     Deutschland
     Internet:       www.siemens.com



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