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DGAP-Ad-hoc News vom 11.10.2018

cyan AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung beschlossen

cyan AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
cyan AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung beschlossen

11.10.2018 / 18:45 CET/CEST
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cyan AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung beschlossen

München, 11. Oktober 2018 - Der Vorstand der cyan AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital teilweise Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 8.394.923,00 um bis zu EUR 370.000,00 auf bis zu EUR 8.764.923,00 durch Ausgabe von bis zu 370.000 neuen Stückaktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2018 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien wurden der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der MAINFIRST BANK AG, Frankfurt am Main, als Joint Bookrunner zur Zeichnung angeboten mit der Verpflichtung, die neuen Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Investoren zum Erwerb anzubieten. Die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien und der Platzierungspreis werden vom Vorstand nach Abschluss eines von den Joint Bookrunners durchzuführenden Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt.
 
Mit dem Erlös aus der Platzierung werden bestehende Fremdverbindlichkeiten getilgt, die die Gesellschaft beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der I-New Unified Mobile Solutions AG übernommen hatte.
 

Pressekontakt
Frank Ostermair
Better Orange IR & HV AG
Tel. +49 89 88 96 906 14
frank.ostermair@better-orange.de

Investorenkontakt
cyan AG
Florian Rukover, Head of IR
florian.rukover@cyansecurity.com


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über cyan:
Die cyan AG ist ein führender, weltweit aktiver Anbieter von intelligenten White-Label IT-Sicherheitslösungen mit mehr als 25 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der IT-Sicherheit. Die Hauptgeschäftsbereiche der Gesellschaft sind mobile Sicherheitslösungen für Endkunden von Mobil- und Festnetzinternetanbietern (MNO, ISP), virtuellen Mobilfunkanbietern (MVNO), Unternehmen der Versicherungs- und Finanzindustrie sowie staatliche Institutionen. Mit der im Juli 2018 erfolgten Übernahme von I-New wurde cyan zu einem One-Stop-Shop für MVNOs weltweit. Heute zählt die Unternehmensgruppe mehr als 40 internationale MVNOs mit rund 5,5 Mio. Endkunden zu ihren Vertragspartnern. Die Lösungen von cyan können problemlos in die bestehende Infrastruktur der Geschäftspartner integriert und durch ein Revenue-Share-Modell an den Markt gebracht werden. Durch die vollständige Integration in die Umgebung des Kunden wird so auch der Datenschutz gewährt.
Die cyan AG betreibt ein eigenes Forschungs- & Entwicklungszentrum und unterhält enge Verbindungen zu Universitäten, internationalen Forschungsinstituten, Sicherheitsorganisationen, Finanzinstituten sowie zu sozialen Organisationen. Die intensive Zusammenarbeit gewährleistet die frühzeitige Erkennung von Trends und technischen Entwicklungen zur Integration in cyan-Produkte. Sitz der Holding ist in München.

Weitere Informationen stehen unter www.cyansecurity.com bereit.


Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Eine Kopie dieses Wertpapierprospekts ist in den Geschäftsräumen der cyan AG, München, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf den Internetseiten der Frankfurter Wertpapierbörse (http://www.boerse-frankfurt.de) und der Gesellschaft kostenfrei erhältlich.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.


11.10.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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