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DGAP-Ad-hoc News vom 01.06.2018

Beate Uhse Aktiengesellschaft: Amtsgericht bestätigt den Insolvenzplan der Beate Uhse AG

Beate Uhse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Insolvenz/Sonstiges
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Amtsgericht bestätigt den Insolvenzplan der Beate Uhse AG

01.06.2018 / 17:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Insider-Information gem. Art. 17 MAR


Beate Uhse Aktiengesellschaft: Amtsgericht bestätigt den Insolvenzplan der Beate Uhse AG

 

Flensburg, 01. Juni 2018. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) teilt mit, dass das Amtsgericht Flensburg in dem Insolvenzverfahren (Geschäfts-Nr. 56 IN 230/17) der Beate Uhse AG den im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 04.04.2018 vorgelegten Insolvenzplan mit heutigem Datum bestätigt hat.

Sämtliche Gläubigergruppen haben dem Insolvenzplan zugestimmt und die im Plan enthaltenen Bedingungen sind eingetreten bzw. der Verzicht wurde dem Amtsgericht nachgewiesen.


Über die Beate Uhse AG: Das Unternehmen Beate Uhse wurde 1946 gegründet und ist als europaweit tätiger Erotikkonzern heute in sieben Ländern aktiv. Beate Uhse steht für über 70 Jahre Branchenerfahrung und Expertise in der Erotikbranche und verfügt über eine sehr hohe Markenbekanntheit. Der Fokus liegt auf dem B2C, der durch zwei zentrale Vertriebskanäle E-Commerce und stationärer Einzelhandel - abgedeckt wird und die im Rahmen der Cross-Channel-Strategie eng miteinander verzahnt sind. Seit Mai 1999 ist die Aktie der Beate Uhse (XETRA:USE.DE) an der Frankfurter Börse gelistet. Mehr unter www.beate-uhse.ag.



Kontakt:
Beate Uhse AG
Vorstand Michael Specht
Schleidenstraße 3, 22083 Hamburg
Gutenbergstraße 12, 24941 Flensburg

Tel. +49(0)40 555 029 888 1
ir_mail@beate-uhse.de


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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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