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DGAP-Ad-hoc News vom 18.04.2018

Phoenix Solar Aktiengesellschaft: Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments beschlossen

Phoenix Solar Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
Phoenix Solar Aktiengesellschaft: Antragstellung betreffend Wechsel des Börsensegments beschlossen

18.04.2018 / 16:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


 

Der Vorstand hat in seiner heutigen Vorstandssitzung in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Phoenix Solar Aktiengellschaft ("Phoenix Solar"), Herrn Dr. Michael Jaffé, beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien der Phoenix Solar zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen, wodurch die Aufnahme des Handels der Phoenix Solar Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen veranlasst wird.

Durch den Wechsel des Börsensegments werden die Zulassungsfolgepflichten der Gesellschaft wie bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen entfallen. Dadurch kann die Gesellschaft erheblichen Kostenaufwand reduzieren. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.


18.04.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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