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DGAP-PVR News vom 09.04.2018

Delivery Hero AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Delivery Hero AG

09.04.2018 / 18:10
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)


Naspers Limited, Südafrika, hat der Delivery Hero AG, Deutschland ('Emittentin') gemäß § 43 Abs. 1 WpHG für sich selbst und namens der in ihrer Stimmrechtsmitteilung vom 29. März 2018 und in ihrer Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG genannten Tochterunternehmen (MIH DH Holdings B.V.; MIH Food Holdings B.V.; MIH e-commerce Holdings B.V.; Myrian International Holdings B.V.; MIH Ming He Holdings Ltd. (Hong Kong) und MIH Holdings (pty) Ltd.) (zusammen die 'mitteilenden Gesellschaften') mitgeteilt:

Wie in der Stimmrechtsmitteilung der mitteilenden Gesellschaften gemäß § 33 Abs. 1 WpHG vom 29. März 2018 mitgeteilt, hat die MIH Food Holdings B.V. am 28. März 2018 22.359.857 Stimmrechte der Emittentin von der Global Online Takeaway Group S.A. ('Global Online') auf Grundlage eines Aktienkaufvertrages mit der Global Online vom 28. September 2017 erworben. Die mitteilenden Gesellschaften teilen hiermit der Emittentin gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

1. Gegenwärtige dem Erwerb der Stimmrechte unterliegende Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Die Investition dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern zielt auf die Umsetzung der strategischen Ziele der mitteilenden Gesellschaften, in stark wachsende Plattformen und Marktplätze zu investieren.

b) Die mitteilenden Gesellschaften haben gegenwärtig keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erlangen. Sollten sich jedoch künftig weitere Gelegenheiten ergeben, zu attraktiven Bedingungen in die Emittentin zu investieren, werden die mitteilenden Gesellschaften diese auf Basis identischer Kriterien wie andere Investitionsgelegenheiten in Erwägung ziehen.

c) Die mitteilenden Gesellschaften streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, abgesehen von der Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung der Emittentin. Mittelfristig werden die mitteilenden Gesellschaften eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat anstreben.

d) Die mitteilenden Gesellschaften streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Die mitteilenden Gesellschaften haben eigene im Konzern verfügbare Barmittel (Eigenmittel und bestehende Kreditfazilitäten) zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet. Diese Mittel wurden der MIH DH Holdings B.V. auf Grundlage eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellt.


4. April 2018

Naspers Limited



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