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DGAP-Ad-hoc News vom 13.03.2018

Software AG beschließt Einzug eigener Aktien sowie Kapitalherabsetzung

Software AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Software AG beschließt Einzug eigener Aktien sowie Kapitalherabsetzung

13.03.2018 / 20:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc Mitteilung (Insiderinformationen gem. Artikel 17 MAR)

Software AG beschließt Einzug eigener Aktien sowie Kapitalherabsetzung

Der Vorstand der Software AG (TecDAX, ISIN DE000A2GS401 / SOW) hat heute beschlossen, Stück 2.400.000 Aktien der Software AG, die von der Gesellschaft in früheren Jahren auf Grundlage verschiedener Rückkaufsermächtigungen erworben wurden, einzuziehen und das Grundkapital um den entsprechenden Betrag von 2.400.000 EUR herabzusetzen. Dies entspricht 3,14 Prozent des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Die Einziehung erfolgt unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung der Software AG vom 31. Mai 2016.

Das derzeitige Grundkapital der Software AG von 76.400.000 EUR beträgt nach der Kapitalherabsetzung 74.000.000 EUR und ist in 74.000.000 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 EUR eingeteilt. Die Software AG wird nach Einzug der 2.400.000 eigenen Aktien noch 23.761 eigene Aktien halten. Das entspricht 0,03 Prozent des herabgesetzten Grundkapitals.

Die Einziehung wird in Kürze durchgeführt werden.

Darmstadt, 13.03.2018

Der Vorstand

Software AG, Uhlandstr. 12, 64297 Darmstadt


Kontakt:
Mitteilende Person:
Frederic Freichel
Junior Manager Investor Relations

E-Mail: frederic.freichel@softwareag.com
Tel: +49 6151 92 1106

13.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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