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DGAP-Ad-hoc News vom 12.03.2018

E.ON SE: E.ON schließt Vereinbarung mit RWE über Erwerb von innogy im Rahmen eines weitreichenden Tauschs von Geschäftsaktivitäten

E.ON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
E.ON SE: E.ON schließt Vereinbarung mit RWE über Erwerb von innogy im Rahmen eines weitreichenden Tauschs von Geschäftsaktivitäten

12.03.2018 / 19:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


E.ON schließt Vereinbarung mit RWE über Erwerb von innogy im Rahmen eines weitreichenden Tauschs von Geschäftsaktivitäten

Die E.ON SE und die RWE AG haben heute eine Vereinbarung über den Erwerb der von RWE gehaltenen 76,8 Prozent-Beteiligung an der innogy SE im Rahmen eines weitreichenden Tauschs von Geschäftsaktivitäten und Beteiligungen abgeschlossen. Der Aufsichtsrat der E.ON SE hat der Transaktion am Sonntag zugestimmt. Heute erfolgte auch die Zustimmung des Aufsichtsrats der RWE AG.

In der Nacht zu Sonntag hatten die Unternehmen die weiteren Details der Transaktion bekanntgegeben. Unter anderem wird E.ON den Aktionären der innogy SE ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar unterbreiten. Für den Vollzug der Transaktion müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden. Insbesondere sind Freigaben der Kartellbehörden erforderlich.

Der Vorstand der E.ON SE hat zudem mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Transaktion beschlossen, für das Geschäftsjahr 2018 eine Festdividende von 0,43 Euro je Aktie vorzuschlagen. Der Vorstand bestätigt für die E.ON SE das Zielrating eines starken BBB/Baa.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der innogy SE. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot der E.ON Verwaltungs SE an die Aktionäre der innogy SE betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht werden wird, dargelegt werden. Investoren und Aktionären der innogy SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die E.ON SE oder innogy SE enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Die E.ON SE macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in welchem die beteiligten Unternehmen tätig sind, wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden.


Kontakt:
Alexander Karnick
Bereichsleiter Investor Relations
T +49 201 184 2838
alexander.karnick@eon.com

Barbara Schädler
Bereichsleiterin Communications & Political Affairs
T +49 201 184 4240
barbara.schaedler@eon.com

12.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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