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DGAP-CMS News vom 21.02.2018

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Zwischenmeldung
Sixt SE / Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
21.02.2018 / 18:44
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ('MAR') i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ('Delegierte VO')

Erwerb eigener Aktien - 1. Zwischenmeldung

Die Sixt SE hat mit Bekanntmachung vom 13. Februar 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) MAR i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten VO den Beginn eines Rückkaufprogramms zum 13. Februar 2018 mitgeteilt.
Mit den Aktienkäufen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms wurde am 14. Februar 2018 begonnen. Die Sixt SE hat im Zeitraum vom 14. Februar 2018 bis einschließlich 20. Februar 2018 insgesamt 34.121 Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien der Sixt SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben.
Im Zeitraum vom 14. Februar 2018 bis einschließlich 20. Februar 2018 betrugen die Gesamtzahl der täglich zurückerworbenen Aktien, die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sowie das tägliche Gesamtvolumen:

Datum Gesamtzahl Volumengewichteter Kurswert Gesamt zurückerworbene Durchschnittskurs (EUR)              Aktien (Stück)       (EUR)
14. Februar 4.411 56,5210 249.314,30 2018
15. Februar 8.063 58,3876 470.779,20 2018
16. Februar 6.301 58,9404 371.383,50 2018
19. Februar 9.725 59,1919 575.641,60 2018
20. Februar 5.621 59,0428 331.879,70 2018

Summe 34.121 58,5856 1.998.998,30


Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 14. Februar 2018 bis einschließlich 20. Februar 2018 erworbenen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien beläuft sich auf Stück 34.121 Aktien.
Der Erwerb der Aktien erfolgte durch ein von der Sixt SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.

Weitere Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften (einschließlich einer Aufstellung der Einzelgeschäfte in detaillierter Form) sind gemäß Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten VO auf der Internetseite der Sixt SE unter http://ir.sixt.com im Bereich 'Aktien' unter dem Link 'Aktienrückkauf' veröffentlicht.
Pullach, den 21. Februar 2018

Sixt SE

Der Vorstand




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