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DGAP-Ad-hoc News vom 18.12.2017

MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung

18.12.2017 / 21:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

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MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung

Berlin, 18. Dezember 2017 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200, WKN 663720) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von derzeit EUR 34.295.343 auf EUR 34.570.343 durch Ausgabe von 275.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen. Die neuen Aktien wurden auf Grundlage der am 24. Oktober 2017 bekannt gemachten Aktienbezugsvereinbarung bei dem US-Investor Global Corporate Finance (GCF) zum Platzierungspreis von EUR 2,198 je neuer Aktie privat platziert. Der Platzierungspreis entspricht 95% des volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten fünf Handelstage. Der Gesellschaft werden durch diese Kapitalerhöhung Bruttoerlöse in Höhe von EUR 604.450,00 zufließen.

Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Oktober 2017 mitgeteilt, beabsichtigt die MOLOGEN AG ihr Recht auf Inanspruchnahme ("Draw Down Notice") gegenüber dem Investor in den kommenden Monaten auszuüben. Gemäß aktueller Planungen wird MOLOGEN damit innerhalb der nächsten Monate - abhängig von den Marktgegebenheiten - mehrere weitere Kapitalmaßnahmen in ähnlichem Umfang wie die heute beschlossene durchführen, bis die Gesellschaft das Gesamtvolumen der Aktienbezugsvereinbarung in Höhe von ursprünglich 3.394.725 (jetzt noch 3.119.725) Aktien voll ausgeschöpft hat. Die neuen Aktien werden jeweils zu einem Platzierungspreis in Höhe von 95% des volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten fünf Handelstage nach Erklärung der jeweiligen Inanspruchnahme ausgegeben. Der Umfang einer Inanspruchnahme entspricht dem täglichen Umsatzvolumen auf bestimmten Handelsplattformen während der letzten fünf Handelstage vor Erklärung der Inanspruchnahme multipliziert mit einem Faktor und ist auf einen Gesamtkaufpreis der je Inanspruchnahme insgesamt zu platzierenden Aktien in Höhe von EUR 1.000.000 begrenzt. Auf Basis dieser künftigen Kapitalmaßnahmen könnten der Gesellschaft - auf Basis des derzeitigen Aktienkurses und abhängig von der weiteren Kursentwicklung - in den kommenden Monaten Bruttoerlöse in Höhe von rund EUR 8 Millionen zufließen. Diese würden für die Finanzierung des Geschäftsbetriebes über Q1 2018 hinaus sowie insbesondere zur weiteren Umsetzung der Strategie "Next Level" verwendet.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Kontakt
Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
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18.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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