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DGAP-Ad-hoc News vom 07.12.2017

Travel24.com AG: Anordnung der Einziehung von Wertersatz durch das Landgericht Leipzig

Travel24.com AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Travel24.com AG: Anordnung der Einziehung von Wertersatz durch das Landgericht Leipzig

07.12.2017 / 17:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Leipzig, den 7. Dezember 2017 - Dem Vorstand der Travel24.com AG wurde heute die Ur-
teilsformel des Landgerichts Leipzig vom 4. Dezember 2017 in einer Strafsache gegen ehe-
malige Unister-Manager förmlich zugestellt.  
Das Landgericht Leipzig hat in dem Urteil gegenüber der Nebenbeteiligten und angeblich
Begünstigten, der Travel24.com AG, die Einziehung von Wertersatz in Höhe von EUR
1.737.656,60 angeordnet. Die Travel24.com AG war im relevanten Zeitraum mehrheitlich
eine Tochtergesellschaft der sog. Unister-Gruppe. Eine Urteilsbegründung liegt der Tra-
vel24.com AG derzeit nicht vor. Die Gesellschaft wird gegen das Urteil Revision vor dem
Bundesgerichtshof einlegen, welches bis zur Entscheidung nicht in Rechtskraft erwächst.


Kontakt:
Herr Armin Schauer, Vorstand (mitteilende Person)
Travel24.com AG
Investor Relations
Katharinenstr. 1-3
04109 Leipzig
Tel.: +49 (0) 341 / 355-72705
Fax: +49 (0) 341 / 355-72799
mailto:ir@travel24.com
www.travel24.com

07.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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