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Francotyp-Postalia Holding AG

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DGAP-CMS News vom 12.10.2017

Francotyp-Postalia Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm
12.10.2017 / 14:19
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm


Berlin, 12. Oktober 2017
Der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG hatte mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 9. Oktober 2017 entschieden, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 475.000 Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG (ISIN: DE000FPH9000) maximal jedoch zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 3,0 Millionen ('Aktienrückkaufprogramm') durchzuführen. Der Aktienrückkauf wurde mit Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 ('Marktmissbrauchsverordnung') am 9. Oktober 2017 angekündigt. Der Rückkauf, der ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt, beginnt am 13. Oktober 2017 und endet spätestens am 12. Januar 2018.

Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG vom 11. Juni 2015 durchgeführt. Danach ist die Francotyp-Postalia Holding AG ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Francotyp-Postalia Holding AG zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG, wie hier vorgesehen, als Kauf über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie im elektronischen Xetra- Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Deutsche Börse AG in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.

Der Erwerb erfolgt zu dem Zweck, die erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Bezugsrechten einzusetzen, die unter Aktienoptionsplänen ausgegeben und ausgeübt wurden bzw. werden.

Dies erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5, 14 und 15 der Marktmissbrauchsverordnung in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ('Delegierte Verordnung').

Die Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Francotyp-Postalia Holding AG an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Die Francotyp-Postalia Holding AG hat ein Kreditinstitut mit dem Erwerb von Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG beauftragt. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Francotyp-Postalia Holding AG. Die Francotyp-Postalia Holding AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstitutes nehmen. Das Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Francotyp-Postalia Holding AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.fp-francotyp.com) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



12.10.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de



     Sprache:        Deutsch
Unternehmen: Francotyp-Postalia Holding AG                      Prenzlauer Promenade 28
                     13089 Berlin
                     Deutschland
     Internet:       www.fp-francotyp.com



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