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DGAP-Ad-hoc News vom 25.08.2017

MOLOGEN AG und chinesische iPharma Ltd. unterzeichnen verbindliches Term Sheet für eine Zusammenarbeit zur Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Lefitolimod in China sowie eine potentielle Entwicklungskooperation

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kooperation

25.08.2017 / 20:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR

MOLOGEN AG und chinesische iPharma Ltd. unterzeichnen verbindliches Term Sheet für eine Zusammenarbeit zur Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Lefitolimod in China sowie eine potentielle Entwicklungskooperation

Berlin, 25. August 2017 - Der Vorstand des biopharmazeutischen Unternehmens MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200; Frankfurter Wertpapierbörse: MGN) hat heute ein verbindliches Term Sheet unterzeichnet, das die Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit zwischen MOLOGEN und iPharma Ltd. definiert. iPharma ist ein in China ansässiges Joint Venture zwischen dem chinesischen Investor I-Bridge Capital und BiolineRx Ltd., einem in Israel ansässigen und börsennotierten Unternehmen, das auch an der amerikanischen Börse NASDAQ gelistet ist. iPharma setzt auf innovative Ansätze und Projekte in der Immuntherapie und entwickelt diese durch Ein-Lizenzierungen für den chinesischen und globalen Markt weiter.

Die Zusammenarbeit beider Parteien soll bis Ende dieses Jahres in einem finalen Vertrag definiert werden, der die verbindlichen Bedingungen aus dem Term Sheet enthält und widerspiegelt. Es ist vorgesehen, dass der finale Vertrag aus zwei Teilen besteht: Erstens eine Lizenzvereinbarung inklusive den Rechten an Unterlizenzen, in welcher MOLOGEN iPharma eine exklusive Lizenz erteilt für die Entwicklung, Produktion und Vermarktung des Hauptproduktkandidaten Lefitolimod im Bereich Onkologie in den Märkten China inklusive Hong Kong und Macao, Taiwan und Singapur (Lizenzgebiete). Zweitens eine Vereinbarung über eine Entwicklungskooperation, in der beide Parteien Lefitolimod gemeinsam in einer oder mehreren zuvor vereinbarten onkologischen Indikationen im Lizenzgebiet als auch auf globaler Ebene entwickeln. Dies soll nach einem noch zu vereinbarenden Entwicklungsplan erfolgen, der davon abhängig ist, dass jedes der beiden Unternehmen eine ausreichende Finanzierung sicherstellen kann.

Vorbehaltlich der Unterzeichnung des finalen Vertrags verpflichtet sich iPharma im Rahmen der Lizenzvereinbarung (i) zu einer Vorabzahlung in Höhe von 3 Millionen EUR und (ii) innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Durchführung der Lizenzvereinbarung zur Zeichnung einer Kapitaleinlage in MOLOGEN in Höhe von weiteren 2 Millionen EUR im Rahmen einer noch zu definierenden Kapitalmaßnahme. Die weiteren Meilensteinzahlungen teilen sich in sogenannte Entwicklungsmeilensteine auf, die in Abhängigkeit vom Entwicklungsfortschritt z.B. dem Erreichen bestimmter Studienphasen oder der Zulassung fällig werden und sogenannte kommerzielle Meilensteine, die in Abhängigkeit von der Erreichung bestimmter Umsatzgrößen im Rahmen der Vermarktung gezahlt werden. Die Gesamthöhe dieser Zahlungen kann Größenordnungen von rund 100 Millionen EUR erreichen und würde im Verlauf von mehreren Jahren zur Zahlung anfallen, wenn solche Meilensteine erreicht werden. Zusätzlich kann MOLOGEN niedrig zweistellige Lizenzgebühren auf die im Markt erzielten Nettoumsätze erhalten.

Darüber hinaus würden alle mit der Entwicklung, Registrierung, dem Vertrieb und der Vermarktung von Lefitolimod verbundenen Aufwendungen in den im finalen Vertrag definierten Märkten von iPharma übernommen.

Mit Abschluss des finalen Vertrags würde die MOLOGEN AG einen der Hauptmeilensteine im Rahmen der Umsetzung ihrer Strategie erreichen: Ein erstes Lizenzabkommen für den Hauptproduktkandidaten Lefitolimod. Außerdem würde MOLOGEN mit Vertragsabschluss Vorauszahlungen und Mittelzuflüsse entsprechend der erreichten Meilensteine erhalten sowie die Entwicklung und die Vermarktung des Leitprodukts Lefitolimod in den definierten Märkten sicherstellen.

Kontakt
Claudia Nickolaus

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25.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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